Künftig entfällt in Sachsen die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im öffentlichen Personennahverkehr. Die bisherige Maskenpflicht im ÖPNV wird in eine dringende Empfehlung umgewandelt. Eine entsprechende Änderung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung hat die Sächsische Staatsregierung beschlossen. Zuvor hatte sich das Sozialministerium mit Expertinnen und Experten im Gesundheitsstab beraten. Die geänderte Verordnung tritt am 16. Januar 2023 in Kraft.
Unverändert gültig bleibt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske z. B. in Obdachlosenunterkünften oder Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung. Von der Änderung unberührt bleiben auch die im Infektionsschutzgesetz bundesweit festgeschriebenen Regelungen, wie
- die FFP-2-Maskenpflicht im Fernverkehr für Fahrgäste,
- das Tragen einer FFP-2-Maske für Patienten und Besucher in Gesundheitseinrichtungen, z. B. Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen oder Tageskliniken sowie
- die FFP-2-Masken- und Testnachweispflicht für das Betreten von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen.
Die geänderte Verordnung wird in den kommenden Tagen unter dem folgenden Link veröffentlicht: https://www.coronavirus.sachsen.de/