Kultureinrichtungen, sowie touristische Unternehmen und Vereine sollen in den nächsten Monaten insgesamt knapp 35 Millionen Euro an Fördermitteln erhalten. Das Sächsische Kabinett hat dazu eine entsprechende Förderrichtlinie verabschiedet. Demnach fließen 30 Millionen Euro in Kulturinstitutionen und -projekte sowie 5,6 Millionen in die Förderrichtlinie “Neustart Tourismus”.

Landtagsabgeordneter Eric Dietrich erklärt: “Damit geben wir Sachsens Tourismusbranche eine gute Starthilfe. Mit dem Projekt “Neustart Tourismus” helfen wir bei der Wiederaufnahme des Betriebs touristischer Einrichtung nach coronabedingten Beschränkungen. Die Anträge dafür können wie bisher bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden. Mit diesem Programm hält die CDU Wort, die Tourismusbranche im Freistaat nicht alleine zu lassen!“

 

Im Bereich Kultur sind vier Programme als Adressaten für die Millionen ausgewiesen.

Förderrichtlinie “KulturErhalt”

16,7 Millionen Euro fließen in die neue Förderrichtlinie “KulturErhalt”. Diese Förderrichtlinie soll direkt die Folgen der Pandemie lindern und weiteren pandemiebedingten Schäden vorbeugen. Damit erhalten die Träger von Einrichtungen und erstmalig auch juristische Personen, die zivilgesellschaftliche Verbands- und Netzwerkarbeit zum Zwecke der Kulturpflege und Förderung betreiben, die Möglichkeit, in neue Veranstaltungsformate zu investieren, die Digitalisierung voranzutreiben, Kampagnen zur Publikumsrückgewinnung zu starten und sich um Fachkräfte zu kümmern. Die Beantragung der Fördermittel über die Sächsische Aufbaubank soll Ende des 2. Quartals starten.

Programm “Kulturland 2022. Sachsen als Bühne.”

Ein weiterer Baustein ist das neue Programm “Kulturland 2022. Sachsen als Bühne.” Es soll sächsische Kommunen dabei unterstützen, Kunst- und Kulturprojekte zu starten und neue Veranstaltungen ins Leben zu rufen. Dafür stehen 5,7 Millionen Euro bereit. Darin enthalten sind auch die Mehraufwendungen in Höhe von 700.000 Euro für die Kulturstiftung. Die Mittel werden über die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen ausgereicht und die Beantragung ist bereits ab 28. April 2022 möglich.

Förderrichtlinie “Corona-Härtefälle Kultur”

Weitere 5,6 Millionen Euro fließen in die Förderrichtlinie “Corona-Härtefälle Kultur”, die bereits 2020 aufgelegt wurde und die sich vor allem an die freien Träger im Bereich Kunst und Kultur richtet. Bis Ende März 2022 wurden hier 782 Anträge gestellt. Diese Härtefallrichtlinie wird aufgestockt, um den betroffenen und förderfähigen Einrichtungen zumindest teilweise die Corona-bedingten Mindereinnahmen auszugleichen und über Liquiditätslücken hinweg zu helfen. Die maximale Fördersumme wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht. Die Beantragung erfolgt weiterhin über die Sächsische Aufbaubank.

Projektförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Zudem wurde eine Aufstockung von 1,5 Millionen Euro für die Projektförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen beschlossen. Eine ähnliche Zielstellung verfolgt die Kleinprojekteförderung, wobei hier das Hauptaugenmerk auf der Förderung von Kunst und Kultur im ländlichen Raum liegt. Dafür stellt der Freistaat zusätzlich 500.000 Euro bereit.

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