In Sachsen gelten neue Corona-Quarantäne-Regeln. Danach müssen sich Infizierte und Kontaktpersonen, die im gleichen Haushalt leben, nur noch für zehn volle Tage isolieren. Eine Verkürzung der Quarantäne durch Freitesten ist möglich. Neu ist auch, dass Infizierte unter bestimmten Voraussetzungen die Quarantäne mit einem positiven PCR-Test beenden können. Die neuen Regeln gelten laut Ministerium für Infektionsfälle, die nach dem 23. Januar festgestellt werden, aber auch für Personen, deren Absonderung vor dem 24. Januar begonnen hat.

Die neuen Quarantäneregeln auf einen Blick

  • Auf einen positiven Schnelltest folgt zwingend ein PCR-Test. Bis zum Ergebnis gilt Quarantäne. Ein negatives PCR-Testergebnis beendet diese.
  • Jeder muss bei positivem PCR-Testergebnis zehn Tage in Quarantäne – egal ob geimpft oder genesen und unabhängig von Symptomen.
  • Wer ohne Maske und Mindestabstand Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte, muss zehn Tage Quarantäne. Das gilt auch, wenn man länger, egal ob mit oder ohne Maske, miteinander in einem geschlossenen Raum war.
  • Folgende symptomfreie Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne: Geboosterte, doppelt geimpfte Genesene, doppelt Geimpfte bis zu 90 Tage nach der 2. Impfung und ungeimpfte Genesene ab dem 29. Tag und bis zum 90. Tag nach dem Positiv-PCR-Test.
  • Freitesten ist nach sieben Tagen möglich. Positiv Getestete müssen dazu 48 Stunden symptomfrei sein. Sind die Kontaktpersonen Schüler, können sie sich nach fünf Tagen freitesten. Sind die Kontaktpersonen Kitakinder, können sie sich nach sieben Tagen mit Schnelltest und nach fünf Tagen mit PCR-Test freitesten.
  • Ein positiver PCR-Test kann zur Beendigung der Quarantäne führen, wenn der CT-Wert größer als 30 ist.

Was tun bei einem positiven Schnelltest?

Ist der Schnelltest positiv, muss ein PCR-Test gemacht werden. Ohne Krankheitssymptome kann dieser bei einer Teststelle durchgeführt werden. Mit Krankheitssymptomen muss ein Arzt aufgesucht werden. Mit Ausnahme dieser beiden Wege darf die Wohnung nicht verlassen werden. Zu Personen im eigenen Haushalt sollte möglichst Abstand gehalten werden. Ist das PCR-Testergebnis dann negativ, kann die Wohnung wieder verlassen werden. Ist der PCR-Test positiv, bleibt man für zehn Tage in Quarantäne.

Müssen geimpfte Personen mit positivem Testergebnis auch in Quarantäne?

Ja, auch ohne Symptome muss jeder mit einem positiven Test in Quarantäne. Auch geimpfte und genesene Menschen können sich wieder mit Covid-19 anstecken. Der Immunschutz wehrt insbesondere die Virusvariante Omikron nicht immer ab.

Wann muss eine enge Kontaktperson in Quarantäne?

Wenn eine Person mit einer positiv getesteten Person zusammenlebt (ein Hausstand), muss auch sie sich sofort in Absonderung, sprich Quarantäne, begeben. Das gilt auch, wenn die positiv getestete Person (noch) keine Nachricht vom Gesundheitsamt bekommen hat (Quarantänebescheid). Alle anderen Kontaktpersonen müssen sich absondern, wenn das Gesundheitsamt das angeordnet hat.

Wichtig: Wenn die Hausstandsangehörigen innerhalb von zwei Tagen vor dem Test oder vor dem Auftreten von Symptomen keinen Kontakt zu der positiv getesteten Person hatten, brauchen sie nicht in Absonderung.

Wer gilt als enge Kontaktperson?

Als enge Kontaktpersonen zu einem bestätigten Covid-19-Fall gelten Personen, die …

  • mit weniger als 1,5 Meter Abstand und länger als zehn Minuten Kontakt hatten, ohne dass beide Personen einen Mund-Nasen-Schutz getragen haben oder
  • ein Gespräch mit der positiv getesteten Person mit weniger als 1,5 Meter Abstand zueinander hatten (unabhängig von der Gesprächsdauer) ohne Mund-Nasen-Schutz oder mit direktem Kontakt (mit Sekret aus den Atemwegen) oder
  • mit der positiv getesteten Person im selben Raum waren, unabhängig vom Abstand für länger als zehn Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske getragen wurde. Für medizinisches Personal gilt dies nicht – im Rahmen der Patientenversorgung.
  • Ausnahme: Gibt es in der Schulklasse oder in der Kitagruppe einen Corona-Fall, müssen nur das betroffene Kind bzw. die betroffene pädagogische Fachkraft in Quarantäne. So sollen laut Begründung der Staatsregierung der Regelbetrieb in den Einrichtungen weitgehend aufrecht erhalten und die psychosozialen Auswirkungen der Pandemie minimiert werden. Wenn mehrere Kinder zur gleichen Zeit positiv getestet werden, kann das Gesundheitsamt im Einzelfall auch anders entscheiden.

Diese Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne

  • Geboosterte (drei Impfungen),
  • Geimpfte Genesene (Kombination aus einer oder zwei Impfungen und einer Infektion),
  • Geimpfte mit zwei Impfungen bis zu 90 Tage nach der zweiten Impfung,
  • Ungeimpfte Genesene ab dem 29. Tag und bis zu 90 Tage nach dem positiven PCR-Test.

Um ganz sicher zu gehen, sollten alle Kontaktpersonen, die sich nicht absondern müssen, ihre Kontakte reduzieren, auf typische Symptome achten, sich am dritten oder vierten Tag nach dem Kontakt testen und am besten im Kontakt mit anderen Menschen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Wie funktioniert die Freitestung?

Die Verkürzung der Absonderung von zehn auf sieben Tage ist möglich. Personen, die positiv getestet wurden, müssen zusätzlich für 48 Stunden symptomfrei sind. Ein Antigenschnelltest reicht in der Regel aus, da hier das Ergebnis sofort vorliegt. Die Testung muss bei einer offiziellen Teststelle erfolgen und der Nachweis aufgehoben werden.

Die Freitestung ist auch mit PCR-Test möglich. Auch ein positiver PCR-Test kann zur Beendigung der Quarantäne führen, wenn der sogenannte CT-Wert größer als 30 ist. Der CT-Wert gibt Aufschluss über die Viruskonzentration im Körper. Nicht alle Labore weisen ihn jedoch aus.

Wann können sich Schulkinder freitesten?

Eine Besonderheit besteht für alle Schülerinnen und Schüler, die Kontaktperson sind und regelmäßig in der Schule getestet werden. Sie können sich schon am fünften Tag der Absonderung freitesten. Der Schnelltest sollte bei einer offiziellen Teststelle erfolgen.

Im Ausnahmefall geht das auch mit einem beaufsichtigten Test in der Schule. Die Freitestung ist ebenfalls mit einem PCR-Test möglich. Der Testnachweis muss für acht Wochen aufgehoben werden. Sollte der Schüler oder die Schülerin selbst positiv getestet sein, gelten die allgemeinen Regeln der Freitestung nach sieben Tagen.

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