Aufgrund des dramatischen Anstieges an Infektionsfällen und der damit sehr hohen Auslastung der Krankenhäuser sah sich die Regierung um Ministerpräsident Kretschmer zum Beschluss einer Notfallverordnung (eines sogenannten Wellenbrechers) gezwungen.

Bereits am 19. November ist die sogenannte “Überlastungsstufe” der Krankenhäuser in Kraft getreten. Der vor Monaten abgestimmte Schwellenwert der Bettenbelegung  von 1.300 Betten (Normalstation) wurde mit 1.520 Betten den dritten Tag nacheinander überschritten. Eine dramatische Situation, die sich täglich weiter verschärft. Auch Verlegungen von Intensivpatienten in andere Bundesländer werden aktuell wieder vorbereitet. Zum Vergleich: Sachsen steht mit einer 7-Tage-Inzidenz von 793,7 bundesweit an der Spitze der Infektionszahlen. Im Erzgebirgskreis liegt die Inzidenz am 20.11. bei 860.

Da die Zahlen weiter stark ansteigen, hat das Kabinett am Freitagabend die Notfallverordnung beschlossen. Sie sieht verschärfende Maßnahmen vor, um die 4. Welle der Corona-Pandemie einzudämmen. Dazu gehören 2G-Regelungen, Schließungen von Einrichtungen und Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene in Hotspot-Regionen (mit einer Inzidenz über 1.000).

Eine Übersicht der Maßnahmen finden Sie hier:

Alle Details hier: 211119_Maßnahmenübersicht neue CoronaSchutzVO_

 

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