In Sachsen treten weitere Corona-Beschränkungen in Kraft. Der Grund ist die hohe Bettenauslastung der Krankenhäuser. Am Donnerstag mussten 1.615 Menschen mit einer Covid-19-Erkrankung auf Normalstationen behandelt werden, am Mittwoch waren es 1.520 und am Dienstag 1.524. Das geht aus den aktuellen Zahlen des sächsischen Gesundheitsministeriums hervor (Stand: 18.11.2021).
Da die Bettenbelegung auf den Normalstationen somit drei Tage in Folge über dem Wert von 1.300 liegt, tritt am Freitag die sogenannte Überlastungsstufe in Kraft. Das bedeutet unter anderem mehr Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Angehörige eines Haushaltes dürfen sich dann nur noch mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte, Genesene oder Kinder bis 16 Jahre zählen nicht mit.

Im Kampf gegen Corona hat die sächsische Landesregierung zudem ihr Pläne für weitere Maßnahmen vorgestellt. Diese werden sich vor allem durch den Einsatz der sogenannten 2G-Regel und Schließungen verschiedener Bereiche auszeichnen. Das Kabinett wird in der Nacht über die Pläne beraten und endgültige Beschlüsse fassen. Diese sollen dann von Montag bis zum 12. Dezember gelten.

Die vorgestellten Maßnahmen lauten konkret:

  • Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich nur noch ein Haushalt und eine weitere Person treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 16 Jahren zählen nicht mit.
  • Großveranstaltungen sind verboten. Auch landestypische Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte und Messen können nicht stattfinden.
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Ausnahmen gelten für Bibliotheken und die Außenbereiche von Zoos und Tierparks.
  • Innengastronomie darf nur mit 2G und in der Zeit von 6 bis 20 Uhr öffnen
  • Einzelhandel darf nur mit 2G und in der Zeit von 6 bis 20 Uhr öffnen. Ausnahmen gelten für die Grundversorgung, wie Supermärkte, Tierbedarf, Apotheken, Drogerien und Tankstellen.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind verboten. Ausnahmen gelten für Friseure, die unter 2G-Bedingungen öffnen dürfen. Auch medizinische Behandlungen sind weiterhin möglich.
  • Alkoholausschank und -konsum ist in der Öffentlichkeit verboten.
  • 3G-Regel am Arbeitsplatz
  • Prostitution ist verboten
  • Touristische Angebote sind untersagt. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze müssen schließen. Es sind nur noch Übernachtungen für Dienstreisende erlaubt.
  • Sporteinrichtungen sind geschlossen. Ausnahmen gelten für Schul-, Dienst- und Profisport. Breiten- und Vereinssport ist für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren möglich.
  • in Kirchen gelten 3G-Regeln
  • Versammlungen können nur ortsfest mit maximal zehn Personen stattfinden
  • Außerschulische Bildungsangebote werden geschlossen. Das betrifft unter anderem Volkshochschulen und Tanz-, Musik- und Kunstschulen. Ausnahmen gibt es für Angebote für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.
  • Kitas und Schulen bleiben geöffnet. Die Schulbesuchspflicht wird bis zu den Weihnachtsferien ausgesetzt.
  • Hot-Spot-Regelung: In Landkreisen mit einer Inzidenz von über 1.000 soll es Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte im Zeitraum von 22 bis 6 Uhr geben.

Schulen und Kitas bleiben offen

Schulen und Kindergärten sollen weiter geöffnet bleiben. Das sagte Kultusminister Christian Piwarz (CDU). Kindergärten, Grund- und Förderschulen sollen nach einer Übergangszeit spätestens am 29. November in den eingeschränkten Regelbetrieb wechseln. Das bedeutet feste Klassen und Gruppen. Eine Maskenpflicht soll es an Grundschulen weiterhin nicht geben. Auch das Schulschwimmen und der Schulsport sollen weiterhin durchgeführt werden. Die Schulbesuchspflicht wird bis zu den Weihnachtsferien ausgesetzt werden, so Piwarz.

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