Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Sachsen!

Zum Start der Sommerferien werden in Sachsens weitere Corona-Beschränkungen gelockert. Das Sächsische Kabinett hat eine neue Verordnung beschlossen. “Wir wollen das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben wieder so gut wie möglich zulassen, wo es geht”, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer.

Entscheidend bleiben weiterhin Abstand und Mund-Nase-Schutz. Davon werde es abhängen, wie es nach den Sommerferien weitergeht. “Ich möchte die Bürger bitten, auch während der Ferienzeit Vorsicht walten zu lassen und nicht zu leichtsinnig zu werden”, so Gesundheitsministerin Petra Köpping.

Corona in Sachsen: Bleiben die Kontaktbeschränkungen bestehen?

Die Vorschriften zum Einhalten von Mindestabständen und zu Kontaktbeschränkungen werden erneut verlängert. Demnach sind in der Öffentlichkeit weiterhin nur Treffen mit Personen eines anderen Hausstands oder mit bis zu zehn weiteren Personen erlaubt. Private Zusammenkünfte im eigenen Haushalt sind ohne Begrenzung der Personenzahl zulässig.

Wird die Maskenpflicht gelockert?

In Bus, Bahn und Läden bleibt die Gesichtsmaske Pflicht. In Reisebussen muss ein Mund- und Nasenschutz nur dann getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

Sind Feiern wieder erlaubt?

Wieder erlaubt sind nun Betriebs- und Vereinsfeiern mit bis zu 50 Gästen. Familienfeiern sind schon seit Juni mit maximal 100 Gästen zugelassen. Das gilt etwa für Hochzeiten, Trauerfeiern, Geburtstage sowie Schulanfangs- oder Schulabschlussfeiern, die auch in Gaststätten stattfinden können. Die Personen sollten aus dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis kommen – nur so ist eine Nachverfolgung im Infektionsfall möglich. Auch bei Feiern gelten Hygieneregelungen und der Mindestabstand.

Finden Schuleingangsfeiern statt?

Ja. Nach den Sommerferien wechseln alle Schulen wieder in den Normalbetrieb. Bis dahin gibt es weitere Lockerungen bei den schulischen Veranstaltungen. Damit soll etwa Eltern und Geschwistern die Teilnahme an Schuleinführungsfeiern ermöglicht werden, teilte das Kultusministerium am Dienstag mit. Die Hygienebestimmungen müssen aber eingehalten werden.

Auch mit Blick auf die ‎freiwilligen Lernangebote der Sommerschulen sollen nicht nur Eltern, sondern auch externe Partner und Anbieter die ‎Schule wieder betreten dürfen – allerdings mit Mundschutz. Internate an Schulen können ab Ende der Woche zum Regelbetrieb zurückkehren, Horte ebenso. Die Gesundheitsbescheinigung, mit der Eltern täglich bestätigen müssen, dass ihr Kind keine Symptome hat, soll bis Ende August beibehalten werden.

Kitas sind bereits Ende Juni wieder zum Regelbetrieb übergegangen. “Wir setzen mit Blick auf die Erkältungszeit im Herbst strategisch eher auf ‎ein schnelles Testungsverfahren für Kinder, die Symptome zeigen”, sagte Kultusminister Christian Piwarz. Dazu sei man derzeit im Gespräch mit Experten.

Finden Veranstaltungen mit Publikum wieder statt?

Ab dem 18. Juli sind Volksfeste und Jahrmärkte wieder erlaubt. Bedingung ist allerdings ein genehmigtes Hygiene- und Sicherheitskonzept. Dazu gehört, dass es möglich sein muss, die Anzahl der Personen auf dem Gelände zu bestimmen und Kontakte nachzuverfolgen.

Im Freizeitbereich sind Sportwettkämpfe mit Publikum wieder möglich. Bei bis zu 50 Besuchern ist kein Hygienekonzept nötig.

Wie viele Besucher sind bei Veranstaltungen möglich?

Bis zum 31. August ist die Teilnehmerzahl bei allen Veranstaltungen auf 1.000 begrenzt. Erst ab dem 1. September sind wieder mehr als 1.000 Besucher möglich. Das gehe aber nur, wenn die Veranstalter Konzepte erarbeiten, damit die Hygieneregeln eingehalten werden und eine Kontaktnachverfolgung der Teilnehmer möglich ist. Bei einer Einigung mit der deutschen Fußballliga sollen auch Profi-Spiele wieder stattfinden können. RB Leipzig habe da gut vorgelegt, sagte Kretschmer. Alle anderen Großveranstaltungen sind bis zum 31. Oktober 2020 verboten.

Der Mindestabstand in Theatern, Kinos, Opern, Kongresszentren, Kirchen, Musikclubs und Zirkussen kann auf einen Meter verringert werden, wenn es eine verpflichtende Kontaktverfolgung und ein genehmigtes Hygienekonzept gibt. Damit können mehr Plätze besetzt werden.

Möglich sind auch Ferienlager mit Gruppen bis zu 50 Personen. Die Kinder und das Personal der Einrichtungen können sich vorher testen lassen. “Es ist eine Möglichkeit, aber es wäre uns sehr wichtig”, sagte Köpping. Die Veranstalter legen das in ihrem Hygienekonzept fest, das genehmigt werden muss.

Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen. Musikclubs können öffnen, aber ohne Tanz anzubieten.

In Biergärten, Bars und Restaurants bleibt bei den bisherigen Einschränkungen. Diese betreffen aber eher die Menschen, die dort arbeiten. Sie müssen bei der Arbeit auch weiterhin Gesichtsmasken tragen, Tische müssen weiterhin 1,5 Meter voneinander entfernt stehen. Das gilt auch für die Hygienebestimmungen bei Dienstleistern wie Friseuren oder Kosmetik.

Prostitutionsstätten bleiben weiterhin geschlossen. Auch in diesem Fall müssten die Bundesländer einheitlich vorgehen, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping. Beim Bund gibt es eine Arbeitsgruppe, die demnächst einen Stufenplan für diese Berufsgruppe vorlegen will. Wenn die Länder in diesem Bereich nichts tun, sei sowohl mit Klagen als auch mit viel Illegalität zu rechnen, so Köpping.

Sind Sauna-Anlagen und Schwimmbäder wieder geöffnet?

Ja, aber nur wenn sie ein Hygienekonzept zur Verhinderung von neuen Infektionsketten vorgelegt haben. Die Hygienekonzepte müssen genehmigt werden, ehe Anlagen öffnen dürfen. Aufgüsse bleiben aber verboten. Auch Dampfsaunen und Dampfbäder bleiben geschlossen.

Ab wann gilt das alles?

Die Lockerungen gelten ab dem 18. Juli 2020 in ganz Sachsen und vorerst bis zum 31. August. Sollten sich die Infektionszahlen ändern, wird Sachsen auch in der Ferienzeit reagieren.

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