Der Sächsische Landtag ist heute, am 30.10.2019, zu seiner 2. Plenarsitzung zusammengekommen. Einziges Thema der Sondersitzung war die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses auf Antrag der AfD. Der Antrag hat heute die notwendige Stimmenzahl von mindestens einem Fünftel der Abgeordneten bekommen. Die AfD konnte dies als zweitstärkste Fraktion mit 38 von 119 Sitzen im Parlament allein durchsetzen. Die Partei will damit klären, ob Mitglieder der Staatsregierung die Listenkürzung beeinflusst haben.

Hintergrund: Der Landeswahlausschuss hatte wegen formaler Fehler nur 18 AfD-Kandidaten zur Wahl zugelassen. Der Verfassungsgerichtshof Sachsen hatte die Entscheidung teilweise korrigiert und 30 AfD-Kandidaten zugelassen. Nun müssen sich erneut Untersuchungsausschüsse mit diesem Thema befassen, weil die AfD sich ihr Eigenverschulden in Bezug auf die Landeslisten-Veranstaltungen nicht eingestehen möchte. Alle anderen Parteien, wie die Tierschutzpartei, Piraten, Blaue Partei, etc., sowie alle hier im Plenum vertretenden Parteien haben es nämlich vermocht die Listenaufstellung nach dem Landeswahlgesetz so korrekt zu vollziehen, dass sich bislang kein Gericht damit befassen musste. Nur die AfD schaffte das nicht!

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