Am 23. Mai 2024 wird das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 75 Jahre alt. Der Sächsische Landtag und die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung würdigen dieses Jubiläum mit einer gemeinsamen Feierstunde im Plenarsaal des Sächsischen Landtags.

Jubiläumsfeier im Sächsischen Landtag

Zu der Veranstaltung werden zahlreiche geladene Gäste erwartet, darunter der Ministerpräsident, die sächsischen Mitglieder des Landtags, des Europaparlaments und des Bundestages sowie der Präsident des Verfassungsgerichtshofes. Vorgesehen ist neben Ansprachen des Landtagspräsidenten Dr. Matthias Rößler und des Direktors der Landeszentrale für politische Bildung Dr. Roland Löffler eine musikalische Lesung des Berliner Ensembles Opus 45 zusammen mit dem Schauspieler Roman Knižka.

Musikalische Lesung mit Schauspieler Roman Knižka

Anlässlich des Grundgesetz-Jubiläums touren das Ensemble und der Schauspieler mit dem Programm „Die Würde des Menschen ist unantastbar … 75 Jahre – eine mahnende Liebeserklärung an das deutsche Grundgesetz“ durch Deutschland. Diese Lesung nimmt das Grundgesetz von seiner Entstehung bis heute unter die Lupe. Was ist sein Fundament, welches Erbe trat es an? Welche Bedeutung hat dieses Fundament für uns heute? Wie würden wir diese Präambel heute formulieren? Was bedeutet das Grundgesetz 75 Jahre nach seiner Entstehung für jeden einzelnen von uns? Leben wir das Grundgesetz? Zu Gehör gebracht werden literarische, philosophische und humoristische Texte u. a. von Susanne Baer, Max Czollek, Heinz Erhardt, Herta Müller, Heribert Prantl, Lucy Wagner sowie Sitzungsprotokolle des Parlamentarischen Rats, Briefe, Telegramme, Zeitungsartikel. Die Musik zur Lesung, stammt von Johann Sebastian Bach, Ludwig van Beethoven und vielen weiteren Künstlerinnen und Künstlern.

Geschichte des Grundgesetzes

Drei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs trat 1948 der Parlamentarische Rat zusammen, um der Bundesrepublik Deutschland, eine demokratische Verfassung zu geben: das Grundgesetz. Die Entstehung des Grundgesetzes ist geprägt von den Schrecken und Verbrechen der Nazizeit. Aus diesem Grund sollten die Grundrechte des einzelnen Menschen den Mittelpunkt der Verfassung bilden: Demokratie, Rechtsstaat, Gewaltenteilung sowie der Schutz der Menschenwürde und der Grundrechte. Nie wieder sollte der Staat den Menschen instrumentalisieren und beherrschen können: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Das Grundgesetz ist ein großes Geschenk für Deutschland und keine Selbstverständlichkeit. Dies gilt es immer ins Bewusstsein zu rufen. Auch der Freistaat Sachsen hat sich bei seiner Verfassung an dem Grundgesetz orientiert und einen kompletten Grundrechte-Katalog erstellt, was eine Besonderheit zu anderen Ländern darstellt. Die Demokratie lebt jedoch nicht nur von den richtigen Artikeln in der Verfassung, sondern davon, dass die Bürger sie tragen, verteidigen und beschützen auch gegen diejenigen, die sie zu untergraben versuchen. Der 23. Mai ist daher für die Landesparlamente, wo sich die Demokratie durch die Arbeit des Parlaments in besonderer Weise manifestiert und erlebbar wird, ein wichtiger Feiertag: als Würdigung dieser Errungenschaft, aber auch als Mahnung, dass eine vitale, wehrhafte und gelebte Demokratie kein Selbstläufer ist.

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