Betreiber von Heizungsanlagen in sächsischen Privathaushalten können ab dem 8. Mai 2023 Härtefallhilfen beantragen, sofern Sie durch gestiegene Energiekosten in finanzielle Schwierigkeiten gerierten oder geraten werden. Die Härtefallhilfen sind für Eigenheimbesitzer sowie Vermieter und Wohnungseigentumsgemeinschaften gedacht.

Anträge können bei der Bewilligungsstelle, der Sächsischen Aufbaubank (SAB), bis zum 20. Oktober eingereicht werden. Vorrausetzung für den Bezug der Härtefallhilfen ist, dass die gestiegenen Kosten mit Energieträger-Lieferungen in 2022 zusammenhängen oder zu diesem Zeitpunkt bestellt wurden.

“Mit den Zahlungen sollen Härten beim Erwerb der genannten Energieträger teilweise abgefedert werden. Wer im Jahr 2022 mehr als doppelt so viel für den jeweiligen Energieträger bezahlt hat als den von Bund und Ländern ermittelten Referenzpreis, kann 80 Prozent der darüber hinausgehenden Mehrkosten erstattet bekommen. Die Mindestsumme für die Entlastung liegt bei 100 Euro, die Obergrenze bei 2.000 Euro je Haushalt” schreibt das zuständige Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft in einer heute veröffentlichten Presseinformation.

Die gesamte Presseinfo des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft finden Sie hier.

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