Die heutige Plenarsitzung hat musikalisch mit dem Steigerlied “Glück auf “begonnen. Gemeinsam mit dem Chor des Mannergesangsvereins „Sachsentreue“ Neuwürschnitz e.V. erklang die Hymne vor dem Landtag.
Bräuche und Traditionen des Bergbaus prägen das kulturelle Erbe des Erzgebirges. Dazu gehört das Steigerlied. Die Kulturminister:innenkonferenz hat entschieden, das Lied der Bergleute in das bundesweite Unesco-Verzeichnis aufzunehmen. Damit ist das Steigerlied eines von 13 neuen Kulturformen. Die Aufnahme in das Verzeichnis soll helfen, Traditionen zu erhalten. Das Steigerlied wird vor allem in Bergbauregionen wie dem Erzgebirge oder im Ruhrgebiet häufig gesungen.
Für das bundesweite Verzeichnis hat Nordrhein-Westfalen das Steigerlied mit Unterstützungen des Saarlandes vorgeschlagen. Mit dem Immateriellen Kulturerbe unterstützt die Unesco seit 20 Jahren die Weitergabe, Dokumentation und den Erhalt lebendiger Traditionen in Tanz, Theater, Musik, Naturwissen, von Handwerkstechniken und mündlichen Überlieferungen. Das bundesweite Verzeichnis existiert seit 2013 und umfasst nun 144 Formen gelebter Kultur in Deutschland.