Das Land Sachsen hebt sämtliche Corona-Maßnahmen auf. Daher wird die bisher geltende Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zum 1. März 2023 vollständig aufgehoben. Darauf hat sich das Kabinett in seiner heutigen Sitzung verständigt. Ein Ende der staatlichen Vorgaben sei geboten, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) in Dresden und verwies dabei auf die aktuelle Infektionslage. Nur die Testpflicht in Gesundheitseinrichtungen bleibt. Sie ist im Infektionsschutzgesetz des Bundes geregelt. Sachsen erleichtert aber diese Vorgaben. So sind Kinder unter sechs Jahren nicht zum Test verpflichtet.

Aktuell sind 327 Betten auf Normalstationen und 42 auf Intensivstationen mit Corona-Patienten belegt. Die Tendenz sei in beiden Fällen sinkend. „Das heißt, dass wir keine Überlastung der Krankenhäuser durch Corona haben“, sagte die Ministerin. Bundesweit würden Corona-Infektionen nur noch einen Anteil von zwei Prozent an den akuten Atemwegserkrankungen einnehmen.

Isolationspflicht entfällt

Mit Aufhebung der landesweiten Corona-Schutzmaßnahmen endet auch die Isolationspflicht im Fall einer Erkrankung. Nach Ansicht Köppings bekommt nun jedoch die Eigenverantwortung und Rücksichtnahme der Menschen einen höheren Stellenwert. „Wer krank ist, bleibt zu Hause“, mahnte die Ministerin. Auch eine freiwillige Isolation sei möglich. Jeder könne sich selbst schützen, das sei oberste Priorität.
Bildnachweis: Pixabay, Foto von Viarami

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