Der Sächsische Landtag hat dem gesetzlich festgelegten Mindestabstand von 1000 Metern von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung zugestimmt. Das war eine wesentliche Forderung der CDU-Fraktion im Koalitionsvertrag. Der Abstand zu Wohngebäuden im sogenannten beplanten Innenbereich beträgt grundsätzlich 1000 Meter. Für den unbeplanten Außenbereich gilt, dass ab fünf Wohngebäuden Windkraftanlagen erst in einem Abstand von 1000 Meter gebaut werden dürfen. Und nur mit Zustimmung des betroffenen Gemeinderates und des Ortschaftsrates darf von der 1000-Meter-Regel abgewichen werden.
Dazu sagt der regionalpolitische Sprecher Ronny Wähner: „Damit gehen wir auf die Belange der zahlreichen Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen ein. Jetzt steht es verbindlich in der neuen Bauordnung drin. Das sorgt für Gerechtigkeit und Klarheit in Sachsen. Denn der Ausbau erneuerbarer Energien braucht die Akzeptanz vor Ort, in den Regionen. Erst recht in Zeiten, wo Deutschland versuchen muss, unabhängiger von russischen Rohstoffen zu werden!“
Die neue Bauordnung beinhaltet auch weitere Erleichterungen. So wird zum Beispiel das Bauen mit Holz durch Erweiterung der Verwendungsmöglichkeiten im Hochbau gefördert. Und Möglichkeit der verfahrensfreien Bauvorhaben ausgeweitet. „Damit ist ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet wurden“, erklärt Landtagsabgeordneter Eric Dietrich.