„Die sächsische Verfassung ist modern und zeitgemäß, das hat sie in den vergangenen 30 Jahren bewiesen“, so Landtagsabgeordneter Eric Dietrich. Im Jahre 1992 wurde die Sächsische Verfassung als erste der neuen Bundesländer unterschrieben. Seitdem ist sie das Fundament der Demokratie. Nur wenn gemeinsame Regeln vorliegen, ist auch klar, was erlaubt ist und was nicht. Der Wesenskern einer Demokratie, einer freien Gesellschaft, ist die öffentliche Meinungsvielfalt und sogar der Meinungsstreit.
Nach der friedlichen Revolution sollte der wiedergegründete Freistaat ein Gegenentwurf zur Diktatur sein, seine Rechtfertigung darauf beruhen, nie wieder Menschen im Namen des Staates zu demütigen, ihnen Menschenwürde und politischen Freiheiten abzusprechen. Deshalb schrieb sich Sachsen einen eigenen Grundrechtsteil in die Verfassung, den so nur wenige Länder in Deutschland haben. Darin festgelegt sind unter anderem die Unantastbarkeit der menschlichen Würde, Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie die Pressefreiheit. Eine weitere Lehre aus der SED-Diktatur war die fehlende Gewaltenteilung. Daher widmet sich die sächsische Verfassung ausführlich dem Staatsaufbau.