In Sachsen tritt am Sonntag eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Allerdings zeigt sich das Kabinett zuversichtlich, dass ab Ende Mai die letzten Einschränkungen aufgehoben werden könnten.

Eine Neuerung gibt es: Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen brauchen bei Einhaltung des 1,50-Meter-Mindestabstands zu den von ihnen Betreuten oder Besorgten nur noch einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz und keine FFP2-Maske mehr.

Für Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr bleibt es aber so wie bisher bei der FFP2-Maskenpflicht. Zudem werde weiter das Tragen eines FFP2-Schutzes in öffentlich zugänglichen Räumen sowie die Beschränkung persönlicher Kontakte auf das notwendigste Maß empfohlen. Beibehalten werde auch die Testpflicht für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens wie auch in Gemeinschaftsunterkünften.

Nach ihren Angaben der Regierung handelt es sich bei der am 1. Mai in Kraft tretenden Verordnung um die 53. in Sachsen. Ob Ende Mai eine weitere Verordnung folgt, hängt auch von einer noch ausstehenden Abstimmung der Gesundheitsministerkonferenz ab.

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