Die sächsische Landesregierung hat am Dienstag die neuen Corona-Regeln für Sachsen vorgestellt. Die neue Verordnung soll vom 3. April bis zum 30. April gelten. Unter anderem soll die Maskenpflicht in Schulen und Kitas wegfallen. In Einrichtung des Gesundheits- und Sozialwesens sowie für Fahrgäste des ÖPNV bleibt sie bestehen.

Maskenpflicht und Testpflicht ab April

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske soll ab dem 3. April einrichtungsbezogen gelten. Laut Gesundheitsministerium bleibt sie weiterhin in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens wie Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und in der ambulanten Pflege bestehen.

Die FFP-2-Maskenpflicht soll außerdem im öffentlichen Personennahverkehr für Fahrgäste gelten. Das Kontroll-, Service- und Bedienpersonal von Verkehrsmitteln des ÖPNV muss mindestens einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch bei Schülerinnen und Schülern ist im ÖPNV eine medizinische Maske ausreichend.

Testpflicht im Gesundheitswesen

Eine einrichtungsbezogene Testpflicht für Beschäftigten und Besucher für bestimme Einrichtung soll in der neuen Verordnung verankert werden. Von der Testpflicht betroffen sind unter anderem:

  • Pflegeeinrichtungen, Hospize, Werkstätten für behinderte Menschen, Krankenhäuser
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen
  • Justizvollzugsanstalten, Abschiebe- und Maßregelvollzugseinrichtungen

Geimpfte oder genesene Arbeitgeber und Beschäftigte der genannten Einrichtungen müssen weiterhin mindestens zweimal pro Woche einen aktuellen Testnachweis vorlegen, in stationären Pflegeeinrichtungen, Tagespflege und ambulanten Pflegediensten dreimal wöchtentlich.

Wichtig für Kitas und Schulen

Auch für Schulen und Kindertagesstätten in Sachsen gelten nach Angaben der Landesregierung ab dem 3. April neue Corona-Regeln. Aufgrund des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes entfällt für diese Einrichtungen die Maskenpflicht komplett, hieß es. Maske müssen dann nicht mehr auf dem Schul- oder Kitagelände getragen werden. Das gelte für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und andere externe Personen, die die Schule oder Kindertageseinrichtung betreten.

Die Maskenpflicht im Unterricht war bereits in der letzten Verordnung abgeschafft worden. In den Hygieneplänen der einzelnen Einrichtungen könne aber eine Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verankert werden, so das Kultusministerium.

Testpflicht an Schulen bleibt bis Ostern

Die Testpflicht für den Schulbesuch soll bis zu den Osterferien weitergeführt werden. Nach den Ferien soll die anlasslose Testung dann komplett entfallen, teilte das Kultusministerium mit. Vorraussetzung dafür sei die “weitere positive Entwicklung der Gesamtlage”, sagte Kultusminister Christian Piwarz. “Unsere Kinder und Jugendlichen haben bisher mit die größten Einschränkungen in der Pandemie hingenommen, um andere zu schützen. Es gilt nun mit Achtsamkeit weiter mehr Normalität in die Schulen einkehren zu lassen”, so Piwarz weiter.

Schulen bleiben auch bei Infektionsfällen offen

Vom Präsenzunterricht sollen sich Schülerinnen und Schüler nur mit einem ärztlichen Attest abmelden können. Die Schulen werden trotz Infektionsfällen weiter offengehalten. Einzelne Klassen ins häusliche Lernen zu schicken oder vorübergehende komplette Schulschließungen werde es nur dann geben, wenn aufgrund von Corona-Infektionen und Quarantäne eine Vielzahl von Schülern und Lehrkräften ausfallen, hieß es. Aktuell seien von insgesamt 1.400 öffentlichen Schulen acht vorrübergehend komplett geschlossen und an 20 Schulen wurden einzelne Klassen ins häusliche Lernen geschickt, so das Kultusministerium.

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