Sachsens CDU-Fraktion stellt sich gegen die Feststellung der epidemischen Lage im Freistaat. Pläne dazu, den ganzen Freistaat zum Hotspot zu erklären und über den 2. April hinaus die epidemische Lage zu verlängern, standen seit der letzten Woche im Raum – dies wäre die Voraussetzung für weitere Corona-Beschränkungen, wie etwa die 2- oder 3 G Regelungen, in bestimmten Bereichen gewesen.

CDU-Fraktionschef Christian Hartmann (46) äußerte sich klar: „Wir reden über Grundrechtseingriffe und die müssen abgewogen sein. Das Maß der Dinge kann auch mit der veränderten Rechtslage des Infektionsschutzgesetzes nur basierend auf einer Überlastung des Gesundheitssystems sein. Und wir können derzeit in der aktuellen Situation diese Überlastung nicht erkennen. Und weiter: „Insoweit ist das Thema der Ergreifung der epidemischen Lage aus heutiger Sicht für die CDU-Fraktion keine Option.“

Ministerpräsident Michael Kretschmer wollte die bestehenden Corona-Regeln auch über den 2. April hinaus verlängern und ganz Sachsen durch den Landtag zum Hotspot erklären lassen. Der Bundesgesetzgeber legt diese Entscheidung aber in die Hände des Parlaments.

Mit der Änderung des ab 3. April bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes sind nur noch wenige Schutzmaßnahmen nötig. Dazu zählt die Maskenpflicht im Nahverkehr, in Kliniken und Pflegeheimen. Andere Regelungen (2G+, 3G) entfallen demnach weitgehend. Die Länder können unabhängig von der bundesweiten Regelung eigene Maßnahmen beschließen.

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