Sachsen lockert seine Corona-Beschränkungen. Ab heute sind in Sachsen keine Schließungen oder von der Bettenbelegung abhängige Maßnahmen mehr vorgesehen. Das Kabinett hat die neue Verordnung am Dienstag beschlossen, die bis zum 19. März gilt. Dann laufen alle Corona-Maßnahmen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes aus. Ob es danach noch “Basismaßnahmen” gibt wie Maskenpflicht oder die Möglichkeit, den Zugang zu bestimmten Angeboten an einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis zu knüpfen, ist noch unklar. Dafür muss der Bundestag das Infektionsschutzgesetz ändern.

2G, 2G-plus, 3G: Die Zugangsregeln

Bei 3G haben neben vollständig Geimpften und Genesenen auch ungeimpfte Menschen mit einem negativen Test Zutritt.

Für wenige Angebote gilt noch die 2G-plus-Regel oder zumindest 2G – nur Geimpfte und Genesene. Die Altersgrenze für Personen, die statt eines Impf- oder Genesenennachweises einen tagesaktuellen Test vorlegen können, steigt vom vollendeten 16. auf das vollendete 18. Lebensjahr.

Bei 2G-plus brauchen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen aktuellen Negativtest. Nur wer bereits die Booster-Impfung erhalten hat oder neben einer vollständigen Impfung noch über einen Genesennachweis verfügt, darf 2G-plus ohne Test nutzen. Auch Personen, die erst vor maximal drei Monaten genesen oder doppelt geimpft worden sind und solche, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind von der Test-Vorgabe bei 2G-plus grundsätzlich ausgenommen.

Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht

Für Geimpfte und Genesene gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr. Die Begrenzung von privaten Zusammenkünften auf maximal zehn Personen fällt weg. Für Ungeimpfte gibt es weiterhin Einschränkungen: Ein Hausstand darf sich nun mit maximal zwei Personen aus einem weiteren Hausstand treffen. Kinder und Jugendliche werden nicht mitgezählt.

Die FFP-Maskenpflicht in Innenräumen, im Handel sowie Bus und Bahn bleibt bestehen.

Eine Kontakterfassung ist nur noch in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens nötig.

Kommunen können keine Alkoholverbote für öffentliche Plätze mehr verhängen.

Nahverkehr und Arbeitsplatz

Die Regeln für den öffentlichen Nahverkehr bleiben bis 19. März bestehen – sie gelten bundesweit nach dem Infektionsschutzgesetz. Um Bus und Bahn zu nutzen, müssen Fahrgäste geimpft, genesen oder getestet sein.

Auch 3G am Arbeitsplatz und die Pflicht zum Homeoffice gelten bis 19. März. Grundlage für die erweiterten Regeln am Arbeitsplatz ist ebenfalls das im November 2021 geänderte Infektionsschutzgesetz. Für den Zutritt zur Arbeitsstätte müssen die Beschäftigten gegen das Coronavirus geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die entsprechenden Nachweise vor Betreten der Arbeitsstätte zu kontrollieren.

Einzelhandel

Es gibt keine Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel mehr. In Geschäften, die nicht zur Grundversorgung gehören, muss kein Nachweis mehr vorgelegt werden. Es reicht eine FFP2-Schutzmaske beim Shoppen aus. Auch die Quadratmeter-Regel, nach der die Zahl der Kunden bisher reduziert ist, gilt nicht mehr.

Bildung

In der Woche nach den Winterferien ab 28. Februar bleibt es bei den derzeitigen Regelungen: eingeschränkter Regelbetrieb in Kitas sowie Grund- und Förderschulen drei Tests und Maskenpflicht im Unterricht ab Klasse 5.

Ab dem 7. März werden die Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas “achtsam zurückgefahren”, sagte Kultusminister Christian Piwarz (CDU). Die Schulbesuchspflicht wird wiedereingeführt. Kindertageseinrichtungen sowie Förder- und Grundschulen können wieder in den Normalbetrieb übergehen, die Gruppen und Klassen müssen nicht mehr getrennt werden. Auch Schulfahrten sind wieder möglich. Die Maskenpflicht im Unterricht ab Klasse 5 fällt weg.

Kultur und Freizeit

Kultur- und Freizeiteinrichtungen dürfen für Besucher öffnen. Ab 4. März gibt es in Museen, Gedenkstätten, Ausstellungsräumen und Außenbereichen von zoologischen Gärten keine Zugangsbeschränkungen mehr.

Für Kinos, Theater, Opern, Konzerthallen und ähnliches sowie Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern gilt die 3G-Regel. Die Pflicht zur Kontakterfassung in den Kultur- und Freizeiteinrichtungen fällt weg. Auch die Maskenpflicht am Platz entfällt.

Messen und Kongresse können mit die 3G stattfinden, Besucher benötigen einen Impf- oder Genesenen- oder Testnachweis.

Clubs und Diskotheken können wieder öffnen. Es gilt 2G-plus. Geimpfte brauchen einen zusätzlichen Test, eine Auffrischungsimpfung oder müssen genesen sein. Sie können ohne Maskenpflicht, Abstandsregelung und Kapazitätsbegrenzung öffnen.

Bäder und Saunen können ab 4. März mit 3G öffnen. Dann sind auch wieder Dampfsaunen erlaubt, ebenfalls mit 3G.

Für den Zugang zu Solarien gibt es keine Zugangsbeschränkung mehr.

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