Sachsen lockert seine Corona-Beschränkungen. Eine Woche nach der Ministerpräsidentenkonferenz werden die vereinbarten Schritte auch in Sachsen umgesetzt. Dafür ändert die Regierung die Corona-Notfallverordnung, die neuen Regeln gelten schon ab 23. Februar. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) sprach von “Lockerungen mit Bedacht, die das Leben in Sachsen ein Stück erleichtern sollen”.

Folgende Lockerungen gelten ab 23. Februar, solange die definierten Betten-Schwellenwerte für die Überlastungsstufe auf den Intensiv- und Normalstationen unterschritten werden:

► Keine 3G-Nachweispflicht im Einzelhandel. Das Tragen einer FFP-2-Maske bleibt aber verpflichtend.

► 3G für Museen, Gedenkstätten, Ausstellungsräume und Innenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten (bisher 2G).

► 3G bei der Nutzung von Außensportanlagen (bisher: 2G).

► Bars ohne Tanz und „Unterhaltungskomponeten“ dürfen wie Restaurants (2G, Kontakterfassung) öffnen.

Ab kommende Woche Freitag (4. März) kündigte das Kabinett weitere Lockerungen für Kultur und Tourismus in Sachsen an.

► Clubs, alle Bars und Diskotheken sollen dann unter 2Gplus wieder öffnen dürfen.

► In Theatern, Opernhäusern, Kinos und bei Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen gilt dann statt 2Gplus die 3G-Regel. Entfallen soll auch Kontakterfassung in Kultur- und Freizeiteinrichtungen.

► Bei Großveranstaltungen mit mehr als 1 000 Teilnehmern gilt 2G mit maximal 60 Prozent Auslastung im Innenbereich und maximal 6 000 Zuschauern, im Außenbereich sind maximal 75 Prozent Auslastung und maximal 25 000 Zuschauer gestattet.

► Zudem gilt für Gastronomie und die touristische Beherbergung statt 2G wieder die 3G-Regel. In Reisebüros fallen die Zugangsbeschränkungen weg.

Ab dem 7. März sollen die Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas „achtsam zurückgefahren werden“, so Kultusminister Christian Piwarz.

►Klassen und Gruppen sollen dann nicht mehr strikt voneinander getrennt werden. Zudem sei geplant, den eingeschränkten Regelbetrieb in Grundschulen und Kindertageseinrichtungen aufzuheben.

►Für Schüler ab der 5. Klasse soll dann auch die Maskenpflicht im Unterricht vorbei sein. In Grundschulen gab es diese im Unterricht bislang nicht. Alle Schüler müssen dann nur noch zweimal statt bisher dreimal pro Woche getestet werden. Die derzeit ausgesetzte Schulbesuchspflicht gilt dann auch wieder. Und: „Wenn einzelne Infektionsfälle auftreten, müssen lediglich die betroffenen Schüler in häusliche Lernzeit gehen, die übrigen können in der Schule verbleiben. Allerdings müssen sich die verbleibenden Schüler der betroffenen Klasse für fünf Tage täglich testen“, erklärt das Kultusministerium.

Sozialministerin Petra Köpping (63, SPD) ist zuversichtlich: „Es gibt keine Überlastungssituation in den Krankenhäusern, weder jetzt noch von der Prognose her.“In der kommenden Woche will das Kabinett dann eine neue Verordnung beschließen, die bis zum 19. März gelten soll. Dann laufen alle Corona-Maßnahmen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes aus. Ob es danach noch “Basismaßnahmen” gibt wie Maskenpflicht oder die Möglichkeit, den Zugang zu bestimmten Angeboten an einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis zu knüpfen, ist noch unklar. Dafür muss der Bundestag das Infektionsschutzgesetz ändern.

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