Bund und Länder haben sich auf schärfere Corona-Schutzmaßnahmen geeinigt. Auch Sachsen muss seine Corona-Notfallverordnung anpassen. Doch viel ändert sich nicht, da im Freistaat bereits strengere Maßnahmen gelten.

Diese Verschärfungen gelten ab 28. Dezember (befristet bis 9. Januar 2022):

  • Ab 28. Dezember muss in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Behörden und bei körpernahen Dienstleistungen eine FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske getragen werden.
  • FFP2-Masken gelten auch bei Sitzungen von Gremien und Parteien, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht online stattfinden können.
  • Bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind Kinder weiterhin von der Maskenpflicht befreit. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 16 Jahren reicht eine medizinische Maske aus.
  • Private Zusammenkünfte, an denen allein geimpfte und genesene Personen teilnehmen, sind sie auf insgesamt zehn Personen begrenzt. Bisher waren 20 Menschen erlaubt. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres werden nicht mitgezählt.
  • An Beerdigungen dürfen maximal 20 Personen teilnehmen. Sie brauchen einen 3G-Nachweis (genesen, geimpft oder getestet).

Die geänderte Verordnung wird im Laufe des Donnerstags, 23. Dezember, hier veröffentlicht, kündigte das sächsische Sozialministerium an.

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