Das Sächsische Kabinett hat am Freitagnachmittag die neue Corona-Notfallverordnung beschlossen und darin Kontaktbeschränkungen weiter verschärft. Für Gastronomie in Hotspot-Regionen gelten neue Regeln. Die Verordnung soll am 13. Dezember 2021 in Kraft treten und bis einschließlich 9. Januar 2022 gelten. Sachsen sei nach wie vor der bundesweite Hotspot und auch der geringe Rückgang der Inzidenz sei noch kein Grund zur Entwarnung, sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD). Daher sollen die Beschränkungen der aktuell gültigen Verordnung grundsätzlich beibehalten werden. So bleiben beispielsweise Angebote der Freizeitgestaltung, Großveranstaltungen, Kultur- und Sportveranstaltungen, Weihnachtsmärkte und Messen weiterhin untersagt. Die FFP-2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr bleibt ebenfalls bestehen.
Lockerung für nächtliche Ausgangsbeschränkung zu Weihnachten
Auch die nächtliche Ausgangsbeschränkung in Hotspots mit einer 7-Tage-Inzidenz über 1.000 wird beibehalten. In den Zeiträumen vom 24. bis 26. Dezember sowie vom 31. Dezember bis 1. Januar wird die Ausgangsbeschränkung gelockert. Dann ist das nächtliche Verlassen der Unterkunft für ungeimpfte Personen erlaubt, um Gottesdienste zu besuchen.
Kontaktbeschränkungen werden verschärft
- Wenn mindestens eine ungeimpfte bzw. nicht genesene Person an einem Treffen teilnimmt, ist das Treffen auf einen Haushalt plus eine weitere Person beschränkt.
- Bei Treffen von ausschließlich geimpften und genesenen Personen dürfen sich maximal 20 Personen treffen.
- Es wird jedoch dringend empfohlen, dass sich alle Beteiligten zuvor testen. Für beide Regelungen zählen Kinder unter 16 Jahren nicht mit.
Hotspot-Regelung für Gastronomie
Mit der neuen Verordnung wird für die Gastronomie eine Hotspot-Regelung eingeführt. Ab einer Inzidenz über 1.500 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt müssen die Gastronomie-Betriebe schließen. Dabei gilt die 3+1-Regel. Das heißt, wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt drei aufeinanderfolgende Tage lang über dem Grenzwert liegt, tritt am nächsten Tag das Gastronomieverbot in Kraft.
Derzeit liegt der Landkreis Meißen als einziger Landkreis über der Inzidenz von 1.500. Sollte das weiterhin bis Mittwoch, dem 15. Dezember, der Fall sein, müssen am Donnerstag, dem 16. Dezember, die gastronomischen Einrichtungen dort schließen.
Hotelübernachtungen eingeschränkt möglich
Für Hotels und andere Beherbergungsbetriebe gibt es mit der neuen Verordnung keine Änderungen. Wie bisher sind ausschließlich Übernachtungen für Geschäftsreisen sowie für “soziale Zwecke” möglich. Das sind zum Beispiel Verwandtenbesuche über die Feiertage und für private Feiern.
Touristische Übernachtungen, die ausschließlich dazu dienen, Urlaub zu machen oder einen Ort zu erkunden, bleiben verboten. Sozialministerin Köpping rief zu einer verantwortungsvollen Nutzung der Übernachtungsmöglichkeiten auf. Die Regelung gilt für den gesamten Verordnungszeitraum bis zum 9. Januar 2022 und nicht nur für die kommenden Feiertage.
Sachsenweites Feuerwerksverbot
Feuerwerk und Böllern ist in diesem Jahr sachsenweit auf öffentlichen Plätzen verboten. Nur auf privaten Grundstücken dürfen Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Allerdings gilt ein bundesweites Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern. Auch Silvesterfeiern auf öffentlichen Plätzen sind laut neuer Verordnung verboten.
Keine Änderungen für Schulen und Kitas
Wie Kultusminister Christian Piwarz (CDU) sagte, soll es keine Änderungen in der Schul- und Kita-Verordnung geben. Man setze weiterhin auf das dreimalige Testen pro Woche und den eingeschränkten Regelbetrieb in Grund- und Förderschulen sowie Kitas. Einzig bei den Vorgaben zur Notbetreuung sollen Berufsgruppen ergänzt werden. Welche Berufsgruppen das sind, wird nach Angaben von Piwarz am Wochenende mit der neuen Schul- und Kita-Verordnung veröffentlicht.
Sachsens Hochschulen verlängern erneut Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit an Sachsens Hochschulen soll erneut verlängert werden. Wenn nötig, sollen die Studierenden ihr Studium zeitlich um ein weiteres Semester strecken können, ohne dass ihnen Ausbildungsnachteile entstehen, sagte Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow (CDU).
Hochschulen, die Berufsakademie Sachsen und Studierende hätten alles versucht, um das Wintersemester weitgehend normal verlaufen zu lassen. Dennoch sei wieder verstärkt eine digitale Lehre nötig. Erschwerte Studienbedingungen rechtfertigten eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit, erklärte Gemkow.