Der Sächsische Landtag hat in Dresden einen Beschluss zur epidemischen Notlage im Freistaat gefasst. In einer Sondersitzung stimmten 78 Abgeordnete der Vorlage der Regierung zu, 35 stimmten dagegen. Damit will die Regierung Rechtssicherheit für eine Fortsetzung bestehender Schutzmaßnahmen und ihre mögliche Erweiterung erlangen. Allerdings braucht man dafür die Mitwirkung des Bundes. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) räumte ein, dass man erst noch die neue Gesetzeslage auf Bundesebene abwarten müsse. Die neue Koalition in Berlin arbeite aber mit Hochdruck am Infektionsschutzgesetz.
Die aktuelle Notfallverordnung gilt bis 12. Dezember. Sie schreibt bereits stärkere Einschränkungen als in vielen anderen Bundesländern vor. Die sächsische Regierung schloss eine nochmalige Verschärfung nicht aus. Zunächst will sie aber die Wirkung der bisher verhängten Kontaktreduzierungen und die Vorgaben des neuen Infektionsschutzgesetzes abwarten.
„Mit der heutigen Feststellung der epidemischen Lage schaffen wir die Grundlage, um die Krankenhauskapazitäten und insbesondere das Personal, tatsächlich zu entlasten. Hierfür braucht es jetzt wirksame Maßnahmen, die das Infektionsgeschehen reduzieren, ohne der Gesellschaft als Ganzes wieder flächendeckende Schließungen zumuten zu müssen”, so CDU-Fraktionsvorsitzender Christian Hartmann.
Die Polizei hatte die Sondersitzung des Landtages mit einem Großaufgebot abgesichert. Grund waren Aufrufe in sozialen Netzwerken – auch von Extremisten -,vor dem Parlament zu protestieren. Bis zum Ende der Sitzung blieb jedoch alles ruhig.