Die traditionelle Bergmannshymne der Erzgebirger, das “Steigerlied”, soll bundesweit zum immateriellen Kulturerbe erklärt werden. Der Antrag dazu werde nun vom Sächsischen Landesverband der Bergmanns-, Hütten- und Knappenvereine unterstützt, wie dieser am Dienstag in Freiberg mitteilte.

Bundesweite Bedeutung

Das “Steigerlied” gehört auch in anderen Bergbauregionen Deutschlands zur Tradition, etwa in Nordrhein-Westfalen. Dort gehört das Lied als immatrielles Kulturerbe bereits zum entsprechenden Landesinventar. Nun habe man einen früheren Antrag bundesweit ausgebaut und der Landesregierung in Düsseldorf erneut vorgelegt, so der sächsische Bergbauverband. Auf diese Weise sei die nationale Bedeutung des Antrages untermauert worden.

Ältester Nachweis aus Sachsen

Mit einer Entscheidung der Expertenkommission sei frühestens ab Sommer 2022 zu rechnen, hieß es weiter. Den Experten zufolge stammt der älteste schriftliche Nachweis des Liedes aus Sachsen. Zwei Strophen davon seien in einem 1531 in Zwickau gedruckten Liederbuch verzeichnet, zunächst als Bestandteil eines anderen Liedes, erklärt Heino Neuber vom sächsischen Bergbauverband. Später habe sich das Lied mit der Eingangszeile “Glück auf, Glück auf! Der Steiger kommt” verselbstständigt.

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