Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 35 müssen Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 5 bislang im Unterricht Mund-Nase-Masken tragen. Die neue Corona-Verordnung in Sachsen sieht nach den Herbstferien eine Lockerung vor, wenn es die Bettenbelegung in den Kliniken zulässt.
An weiterführenden Schulen in Sachsen soll die Maskenpflicht im Unterricht vom 8. November an wegfallen – eine Woche nach Ende der Herbstferien. Das sagte Kultusminister Christian Piwarz nach der Kabinettssitzung am Dienstag in Dresden. Allerdings gebe es dafür die Bedingung, dass die Vorwarnstufe noch nicht in Kraft getreten sein darf. Gesundheitsministerin Petra Köpping geht davon aus, dass diese bei der derzeitigen Entwicklung der Corona-Neuinfektionen Anfang November erreicht wird.
Die Vorwarnstufe greift nach der neuen Verordnung dann, wenn 650 Betten auf den Normalstationen oder 180 Betten auf den Intensivstationen mit Covid-19-Patienten belegt sind. Die Bettenbelegung soll künftig eine größere Rolle spielen und allein als kritischer Schwellenwert ausreichen, um schärfere Maßnahmen einzuführen. Die Maskenpflicht an Schulen gilt bislang bei einer Inzidenz über 35 landesweit für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse.
“Schutzwoche” nach den Herbstferien
Zuvor plant die Regierung nach den Herbstferien eine “Schutzwoche” an den Schulen mit strengeren Maßnahmen wie drei Tests pro Woche. Auch die Maskenpflicht im Unterricht soll dann noch gelten. Das regelmäßige Testen an Schulen bleibe zudem die zentrale Säule in der Corona-Pandemie. Regulär werden Schülerinnen und Schüler zwei Mal pro Woche getestet.
Die neue Corona-Verordnung soll vom 21. Oktober bis zum 17. November gelten. Die derzeitige Regelung läuft am 20. Oktober aus. Die Eckpunkte gehen zunächst in die Anhörung. Das Kabinett will die neue Verordnung nächsten Dienstag, 19. Oktober, beschließen. Bei der derzeitigen Entwicklung geht die Ministerin davon aus, dass Anfang November die Vorwarnstufe erreicht wird.