Läden, Freibäder, Sport: Mit der neuen Corona-Schutzverordnung gibt es ab Montag eine ganze Reihe von Lockerungen. Das sind gute Nachrichten: Die Geschäfte machen wieder auf, auch die Freibäder sowie die Freizeit- und Vergnügungsparks. Allerdings braucht man dafür weiterhin einen Negativtest und muss seine Kontaktdaten dalassen. Ohne Abstandsregeln, Maskenpflicht und Hygienekonzepte geht nach wie vor nichts. Und: Die Inzidenz muss stabil unter 100 liegen. Möglich macht das die neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Sie gilt ab Montag und bis 13. Juni, wie Gesundheitsministerin Petra Köpping am Mittwoch verkündete.

Trotz der guten Inzidenzwerte – Sachsen lag am Mittwoch bei 47,2 – warnte die Ministerin: “Keiner braucht glauben, Corona ist vorbei!” Wegen der üblichen Nachmeldungen nach Feiertagen könne die Inzidenz in den kommenden Tagen wieder steigen, so Köpping.

Gelockert wird auch im Sport: Draußen ist Kontaktsport für bis zu 20 Kinder erlaubt. Bei Erwachsenen ist die Zahl auf 30 begrenzt und drinnen wie draußen an Auflagen gekoppelt.

Auch Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienerholung sind wieder erlaubt.

Ab einer stabilen Inzidenz von unter 50 öffnen Kitas und Schulen wieder ganz “normal”. Auch die Innengastronomie darf unter Auflagen wieder öffnen. Privat dürfen sich dann auch zehn Personen aus ganz unterschiedlichen Hausständen treffen.

Weitere Lockerungen könnte es ab 14. Juni geben:

• Messen, Tagung und Konferenzen dürfen wieder stattfinden.

• Groß- und Sportveranstaltungen sind möglich.

• Mensen und Kantinen dürfen öffnen.

• Gesang (Kirche, Chorsingen) ist wieder erlaubt.

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