Im Sächsischen Landtag hat heute die erste von vier Plenarsitzungstagen in dieser Woche stattgefunden. Zum Auftakt standen u. a. der Bericht der Staatsregierun zur Corona-Pandemie mit einer Aussprache aller Fraktionen, zwei Aktuelle Debatten sowie die Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes auf der Tagesordnung.

Wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Pandemie haben die Abgeordneten die Entscheidung über das Abgeordnetengesetz hinausgeschoben und so fast zwei Jahre keine Anpassung der Diäten vorgenommen. „Die Koalitionsfraktionen haben sich nun verständigt, öffentlich und nachvollziehbar die Abgeordnetenentschädigung an die Besoldung eines Richters am Landgericht zu koppeln”, so Ministerpräsident Michael Kretschmer. Regierungsmitglieder, die gleichzeitig Landtagsabgeordnete sind, erhalten eine halbe Abgeordnetendiät.

An einer Diätenerhöhung mitten in der Pandemie gibt es viel Kritik, unter anderem vom Bund der Steuerzahler und aus der Wirtschaft.  Landtagsabgeordneter Sören Voigt zeigt sich enttäuscht darüber: ” Eine Auseinandersetzung mit dieser Kritik im parlamentarischen Verfahren war nicht möglich.  Das ist kein guter Stil. Als Gesetzgeber haben wir die Verpflichtung, in jeder Legislatur das Abgeordnetengesetz zu überprüfen, es dann zu novellieren und uns die entsprechenden Bedingungen selbst zu geben. Dafür werden wir kritisiert. Das entspricht aber der Rechtslage. Und auch, wenn wir die Kritik des Bundes der Steuerzahler nicht im Detail kennen, möchte ich für die CDU betonen, dass wir die Kopplung der Abgeordnetenentschädigung an die “Lohnwirklichkeit” im Freistaat und zwar nach oben wie nach unten – für ein sehr transparentes und faires Verfahren halten”, so Voigt.

Auch Landtagsabgeordneter Eric Dietrich sieht eine Notwendigkeit in der Anpassung des Abgeordnetengesetzes: “Es regelt unter anderem die Entschädigung und Altersversorgung der Abgeordneten und das ganz transparent”. Das Gesetz schreibt eine monatliche Grundentschädigung fest, die derzeit bei 5943,50 Euro liegt und künftig jedes Jahr an die Einkommensentwicklung in Sachsen angepasst werden soll. Allerdings sollen die Diäten erst am 1. April 2022 steigen – auf dann 6237,04 Euro.

Am Mittwoch und Donnerstag diskutiert und beschließt der Sächsische Landtag den Haushalt 2021/22 für den Freistaat Sachsen. Damit nimmt das Parlament  das “Königsrecht” war und verteilt verantwortungsbewusst die Einnahmen des Freistaates auf die vielen wichtigen Bereiche der Gesellschaft.

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