Es gibt eine wichtige Änderung in der sächsischen Corona-Schutzverordnung: In Sachsen werden Corona-Selbsttests so wie in allen anderen Bundesländern künftig nur noch anerkannt, wenn sie unter Aufsicht erfolgen.
Es reiche nicht mehr aus, zu Hause einen Test zu machen und eine Selbsterklärung auszufüllen, sagte Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Dresden.
Vielmehr müsse etwa der Friseur selbst sehen, wie der Test vorgenommen wird. Die Regelung gelte für alle Inzidenzen und ab sofort.
“Das ist eine Änderung, der wir uns beugen müssen”, sagte Köpping mit Blick auf eine Verordnung des Bundes.
Deshalb werde die aktuelle sächsische Corona-Schutzverordnung in diesem Punkt geändert. Die Ministerin riet, vor einem Termin beim Friseur oder in einem Geschäft ins Testzentrum zu gehen oder den Selbsttest vor Ort vorzunehmen.
In Sachsen gebe es inzwischen mehr als 1000 Testzentren. Die Regelung gilt auch für Schulen. Eine Bescheinigung der Eltern für einen zu Hause erledigten Selbsttest der Kinder reicht nicht mehr aus