Heute hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtags wichtige Finanzmittel in Höhe von insgesamt 37,4 Mio. Euro für die Gewährung von Härtefall-Hilfen zur Unterstützung von finanziell erheblich von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen freigegeben.

Es handelt sich um sogenannte Kofinanzierungsmittel, da auch der Bund dem Freistaat Sachsen zu diesem Zweck eine große Summe zur Verfügung stellt. Damit stehen jetzt für Härtefälle im Freistaat Sachsen – zusätzlich zu den 37,5 Millionen Euro des Bundes – insgesamt 74,9 Mio. Euro zur Verfügung.

Nicht jeder kann die Fördervoraussetzungen bestehender Hilfsprogramme des Bundes und der Länder erfüllen. Diesen privaten Unternehmen und Selbstständigen muss schnell geholfen werden! Das ist nicht nur finanziell notwendig, sondern auch politisch geboten. Es war mir daher sehr wichtig, diesem Vorschlag zuzustimmen.

Unternehmen und Selbstständige, die sich mit einer pandemiebedingten Existenzbedrohung konfrontiert sehen, erhalten somit beispielsweise Zuschüsse zu bestimmten betrieblichen Fixkosten. Anträge auf Förderungen sind bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einzureichen.
Ich bin sehr glücklich über die Entscheidung und bin mir auch sicher, dass das Programm zügig Mitte Mai noch starten kann. Ich bin dem Bund sehr dankbar, dass er diese Finanzmittel für die Unternehmen im Freistaat Sachsen zur Verfügung stellt und seine Verantwortung wahrnimmt.

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