Um Infektionsketten zu durchbrechen und andere Menschen zu schützen, arbeiten in den Gesundheitsämtern im Land zahlreiche Teams, die die Kontakte von positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen nachverfolgen.

Gerade im Erzgebirgskreis ist die Nachverfolgung eine wichtige Säule in der Pandemie. Denn seit Wochen ist dieser Landkreis Corona-Hotspot von Deutschland.

Aus diesem Grund haben sich heute Landtagsabgeordneter Eric Dietrich zusammen mit dem Bundestagsabgeordneten Alexander Krauß vor Ort beim Abteilungsleiter Reissmann aus dem Erzgebirgskreis und dem Amtsarzt Müller zu dem Sachverhalt informiert. Insgesamt 17 Teams mit über 200 Angestellten sind in Aue täglich im Einsatz, auch Bundeswehrsoldaten sowie Studenten helfen unterstützend bei der Nachverfolgung.

“Durch eine konsequente Nachverfolgung der Infektionsketten können wir die Dynamik der Epidemie erheblich ausbremsen. Personen, die Kontakt zu Infizierten hatten, müssen möglichst früh identifiziert, unter Quarantäne gestellt und getestet werden. Dadurch unterbrechen wir die Infektionsketten. Schaffen wir es, dieses Konzept konsequent umzusetzen, kann es die Grundlage sein für weitere Lockerungen und ein Stück mehr Normalität”, so Dietrich nach dem Termin.

 

 

Am Anfang der Nachverfolgung steht zunächst ein bestätigter Corona-Fall. In welche Richtung nachverfolgt wird, ist vorab festgelegt: Enge Kontakte der infizierten Person ermittelt das Gesundheitsamt zuerst. Dabei liegt die Priorität auf Ausbrüchen bei vulnerablen Personen oder medizinischem Personal, etwa in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern vor anderen Einzelfällen.

Sobald das untersuchende Labor dem Gesundheitsamt einen positiven Covid-19-Test gemeldet, nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kontakt zur infizierten Person auf und versuchen herauszubekommen, mit wem die Person in Kontakt stand und wie intensiv diese Kontakte jeweils waren.

Jeder einzelne ermittelte Kontakt wird einer Kategorie zugeordnet: Kontakte der Kategorie I sind all diejenigen, die in intensiverem Austausch zur infizierten Person standen. Sie hatten beispielsweise mindestens fünfzehn Minuten lang „Face-to-Face“-Kontakt oder sogar Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten der infizierten Person. Hier geht das Gesundheitsamt von einem höheren Infektionsrisiko aus.

Zur Kategorie II gehören Personen, die sich zwar im selben Raum mit einem bestätigten Covid-19-Fall aufgehalten haben – also zum Beispiel in einem Klassenzimmer, am Arbeitsplatz oder im Haushalt, aber weniger als 15 Minuten „Face-to-Face“ Kontakt hatten. Auch für medizinisches Personal, die Covid-19-Patientinnen und -Patienten behandelt haben, hängen die weiteren Maßnahmen von der Intensität des Kontaktes ab.

Kontaktpersonen der Kategorie I müssen für 14 Tage nach dem letzten ungeschützten Kontakt in häusliche Quarantäne. Getestet werden diese Personen frühestens drei Tage nach dem ersten Kontakt zum bestätigten Fall – dabei ist es unerheblich, ob die Personen Symptome haben oder nicht. Fällt dieser Test positiv aus, wird er an das Gesundheitsamt gemeldet und fließt in die Statistik der Covid-19-Infizierten ein. Ist der Test negativ, verbleibt die Person dennoch bis zu Tag 14 in häuslicher Quarantäne, da ein Ausbruch der Erkrankung noch bis zu diesem Tag möglich ist.

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