Der Sächsische Landtag hat heute beschlossen den kommunalen Finanzausgleich zu reformieren. Konkret geht es um das Dritte Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen (SächsFAG) und darum, wie Steuergelder verteilt werden. “Mit dem Beschluss haben die Kommunen endlich Planungssicherheit, was sowohl für wichtige Investitionen vor Ort als auch für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie entscheidend ist”, sagte Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann.

Das Gesetz regelt, wie 6,8 Milliarden Euro pro Jahr vom Freistaat an die Kommunen und Kreise verteilt werden. Damit das Gesetz schnellstmöglich in Kraft treten kann, wurde es bereits heute vom Landtagspräsidenten unterzeichnet und an die Staatsregierung übermittelt (Eilausfertigung).

Bei der Verteilung der Steuergelder will das Land auf die unterschiedlichen Belastungen in den Kommunen reagieren. Laut Vorjohan werde 2021 keine Gemeinde einen Verlust erfahren und für die Folgejahre stehe ein Strukturausgleich in Höhe von 133 Millionen Euro zur Verfügung.

Das bedeuten die Pläne für Kommunen und Landkreise

  • Künftig sollen Kosten für frühkindliche Bildung besser berücksichtigt werden. Der bisherige Schülernebenansatz werde zu einem Bildungsansatz von der Krippe bis zum Schulhort ausgebaut, kündigte Vorjohann an.
  • Der Straßenausgleich von 100 Millionen Euro wird um 15 Millionen Euro aufgestockt.
  • Die bisher für 2018 bis 2020 vorgesehene Pauschale zur Stärkung des ländlichen Raumes wird um ein Jahr verlängert. Die dafür bereitgestellten 30 Millionen Euro sollen ab 2022 in die Finanzausgleichsmasse der kreisangehörigen Gemeinden kommen.
  • Fortführung des im Mai 2020 verabschiedeten Schutzschirmes zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Um das Steuer-Minus wegen der Corona-Krise auszugleichen, stellt Sachsen für 2021 und 2022 insgesamt rund 163 Millionen Euro zur Verfügung. Das soll die Kommunen im Land in den nächsten beiden Jahren um rund 345 Millionen Euro entlasten.

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