Die „Ruhetage“ zu Ostern sind von der Bundesregierung wieder gekippt worden! Welche Regeln gelten jetzt noch? Hier ein Überblick:

 Oster-Lockdown: Zwischen dem 1. und 5. April sind Ansammlungen im öffentlichen Raum verboten. Die Außengastronomie muss überall schließen.

► Schließungen: Der generelle Lockdown wird fortgesetzt – zunächst bis zum 18. April.

► Kontakte: Es dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder unter 14 zählen nicht mit, Paare gelten als ein Haushalt. Das gilt auch zu Ostern!

► „Notbremse“: Steigt an drei Tagen in Folge die 7-Tage-Inzidenz auf über 100, gelten in den betroffenen Regionen verschärfte Regeln. Private Treffen sind dort dann nur noch für einen Haushalt und eine weitere Person möglich. Auch Kinder unter 14 zählen mit.

► Lockerungen: In Regionen mit einer Inzidenz von unter 35 sind Lockerungen möglich. Treffen sind dann für maximal zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt. Kinder unter 14 zählen nicht, Paare gelten als ein Hausstand.

► Tests: Jeder Bürger kann sich mindestens einmal pro Woche kostenlos testen lassen. In Kitas und Schulen sollen flächendeckende Tests eingeführt werden.

 Reisen: Bund und Länder appellieren weiter an die Bevölkerung, nicht zu reisen. Doch VERBOTEN sind weder Reisen im Inland noch ins Ausland. Im Inland gilt zwar ein Beherbergungsverbot in Hotels und Pensionen (Ausnahme: Dienstreisen). Aber solange Reisende privat unterkommen, gibt es kein Verbot.

Beitrag teilen