Noch vor Ostern sollen in Sachsen besonders strenge Corona-Regeln gelten. Das haben Ministerpräsident Michael Kretschmer und Sozialministerin Petra Köpping am Dienstag angekündigt. Entsprechend des Bund-Länder-Beschlusses werden auch im Freistaat der 1. und 3. April zu Ruhetagen erklärt. Ab Gründonnerstag soll das öffentliche Leben so weit wie möglich heruntergefahren werden. Ziel ist es den Angaben zufolge, die aktuell stark steigende Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Freistaat zu bremsen.

Der Gründonnerstag soll nach Aussage der Sozialministerin arbeitsfrei sein, Kitas sollen geschlossen bleiben. Ob Lebensmittelgeschäfte öffnen dürfen, werde noch diskutiert. Zwei Tage später, am Karsamstag, sollen Lebensmittelgeschäfte wie Supermärkte, Frischemärkte, Bäcker und Tankstellen öffnen dürfen. Ob auch Gartencenter und Baumärkte Kunden bedienen dürfen, sei noch nicht entschieden.

Sozialministerin Köpping kündigte im Bezug auf Kontaktbeschränkungen an, dass Treffen zwischen zwei Hausständen mit maximal fünf Personen erlaubt sind – Kinder unter 14 Jahren werden nicht gezählt. Ausflüge sind laut Ministerpräsident Kretschmer möglich, eine 15-Kilometer-Regelung rund um den Wohnsitz solle es nicht mehr geben.

Zudem gibt es von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag ein Versammlungsverbot. Ministerpräsident Kretschmer sagte hinsichtlich der christlichen Feiertage: “Wir werden in Sachsen mit den Kirchen sprechen und die Situation analysieren.” Er habe ein großes Verantwortungsbewusstsein wahrgenommen und “keinen Zweifel, dass die Situation mit der gleichen Umsicht geregelt wird, wie es die Zeit für uns verlangt.”

Der Ministerpräsident verwies auf die Dringlichkeit der Maßnahmen. Bereits in zehn Tagen sei voraussichtlich die Auslastung von 1.300 Krankenhausbetten für Covid-19-Patienten erreicht. Deshalb müssten nun wieder Schritte eingeleitet werden, die bereits im Dezember Wirkung gezeigt hätten: Grundsätzliche Kontaktvermeidung und Einschränkung der Mobilität hätten damals zu Erfolg geführt. Das müsse auch jetzt geschehen.

Mehr Freiheiten nach Ostern mit negativen Tests

Das Kabinett hat aber offenbar nicht nur strengere Regeln besprochen. Nach den Feiertagen soll es neue inzidenzunabhängige Lockerungen geben. Demnach könnten beispielsweise Zoos, Kultureinrichtungen oder Kosmetikstudios auch in Regionen öffnen, in denen die 7-Tage-Inzidenz dauerhaft über 100 liegt. Dafür seien allerdings negative Corona-Tests von Besuchern, Kunden und teilweise auch Angestellten Voraussetzung. Lockerungen sind auch im Bereich Individual- und Vereinssport geplant.

Erweiterte Testpflicht an Schulen

Köpping gab außerdem eine Ausweitung der Testpflicht an Schulen bekannt. Ziel sei es, Schulschließungen auch bei Inzidenzen über 100 zu vermeiden. Deswegen solle es eine Corona-Testpflicht auch für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler an Grundschulen geben. Verpflichtende Tests sind demnächst zwei Mal wöchentlich geplant. Auch erweiterte Testmöglichkeiten für Erzieherinnen und Erzieher in Kitas sollen ermöglicht werden.

Hotels und Gastronomie bleiben weiter geschlossen

Keine Lockerungen soll es hingegen in den Bereichen Gastronomie und Hotels geben. Allerdings verwiesen Köpping und Kretschmer auf die Modellversuche in Augustusburg und Oberwiesenthal. Diese sollen wissenschaftlich begleitet werden und Aufschluss darüber geben, wie weitere Öffnungen sinnvoll durchgeführt werden können. Dafür hat das Kabinett laut Sozialministerin am Dienstag grünes Licht gegeben: “Die Projekte sind gut vorbereitet und durchdacht”, ein Modellversuch in Leipzig sei noch in Abstimmung.

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