Sachsen geht in der Corona-Pandemie die nächsten vorsichtigen Öffnungsschritte – auch wenn die Infektionszahlen derzeit eher stagnieren. Nachdem die Kitas und Grundschulen bereits seit Mitte Februar unter Einschränkungen wieder arbeiten, sieht die aktuelle Landesverordnung vor, dass ab 1. März Friseure und Fußpflege-Betriebe wieder öffnen dürfen. Allerdings unter strengen Auflagen. Das sind die neuen Regeln:

Friseure

Die Vorbereitungen für rund 4000 Friseurbetriebe mit rund 20 000 Beschäftigten im Freistaat laufen auf Hochtouren: Seit Mitte Dezember sind sie wie die meisten Läden und Geschäfte im Lockdown, ab heute dürfen sie wieder öffnen. Viele haben in den vergangenen Tagen bereits Termine vergeben, manche Läden wollen den Ansturm mit verlängerten Öffnungszeiten bewältigen.

Es gelten allerdings Auflagen: Inhaber und Mitarbeiter müssen sich wöchentlich testen lassen, medizinische Masken sind Pflicht. Durch gestaffelte Zeitfenster soll eine Ansammlung von Kunden vermieden werden. Im Vogtlandkreis, der aktuell mit hohen Infektionszahlen zu kämpfen hat, müssen Kunden ein negatives Testergebnis vorlegen – sowohl beim Friseur, als auch bei Fußpflege sowie in Fahr- und Musikschulen.

Fußpflege

Auch Fußpflege ist jetzt wieder erlaubt – regelmäßige Schnelltests und medizinische Masken sind auch für diese Betriebe Pflicht. Kosmetiksalons hingegen müssen weiter geschlossen bleiben. Der Handwerkstag fordert schon länger auch eine Öffnungsperspektive für Kosmetiksalons und eine Gleichbehandlung von Friseur- und Kosmetiksalons.

Fahrschulen

Fahrschulen dürfen ab 1. März unter Hygieneauflagen wieder öffnen – allerdings nur, sofern der Unterricht, die praktische Ausbildung und die Prüfung berufsbedingt notwendig sind. Wöchentliche Corona-Pflichttests von Fahrschullehrern sind hier ebenfalls vorgesehen.

Musikschulen

Die Musikschulen öffnen ab Montag in Sachsen für einen sehr eingeschränkten Kreis: Einzelunterricht darf nur in Anspruch nehmen, wer in diesem Jahr ein Musikstudium beginnen will, vor einer wichtigen Prüfung steht oder an nationalen oder internationalen Wettbewerben teilnimmt. Auch Lehrer und Lehrerinnen in Musikschulen und Musikpädagogen, die Einzelunterricht erteilen, müssen sich wöchentlich auf eine Coronavirus-Infektion testen lassen. Steigt die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche an fünf Tagen in Folge auf über 100, müssen Musik- und Fahrschulen wieder schließen.

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