Die Landesregierung hat sich auf eine strengere Maskenpflicht geeinigt. Die neue Coronaschutzverordnung wird zunächst bis 14. Februar gelten.

So sind etwa das Tragen medizinischer Masken im öffentlichen Nahverkehr, beim Einkaufen und Besuchen bei Ärzten und Pflegeeinrichtungen in Sachsen ab 28. Januar Pflicht – dazu zählen dann FFP2- und OP-Masken. Zudem sollen Schulen und Kitas bis Mitte Februar weitgehend geschlossen bleiben. Ausgenommen sind hier die Abschlussklassen oder Notbetreuung.

Außerdem wurde eine neue Regel für die Ausgangssperre beschlossen: Wenn der Inzidenzwert seit fünf Tagen in Folge unter 100 liegt, können Landkreise in Sachsen Corona-Maßnahmen lockern. Das erklärte Gesundheitsministerin Petra Köpping (62, SPD) Dienstag in der Kabinettspressekonferenz. So dürfen die Kommunen selbst entscheiden, ob sie die Ausgangsperre zwischen 22 Uhr bis 6 Uhr weiter beibehalten. Ob Landkreise die Möglichkeit tatsächlich nutzen, ist allerdings fraglich: „Wir haben eine große Bereitschaft der kommunalen Familie, dass wir hier in Sachsen, was die Coronaverordnung betrifft, beieinander bleiben“, so Köpping. Bedeutet: Die meisten Bürgermeister und Bürgermeisterinnen wollen auch bei einem Wert unter 100 die Ausgangssperre in den Nacht- und frühen Morgenstunden nicht aufheben. „Trotzdem haben wir die Möglichkeit geschaffen, dass ab einer Inzidenz unter 100 der Landkreis oder eine kreisfreie Stadt, das eine oder andere, mit einer eigenen Verordnung verändern kann.“