Ab Montag, den 11. Januar gelten in Sachsen verschärfte Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung gilt der Lockdown nun bis zum 7. Februar 2021. Das hat das sächsische Kabinett am Freitag beschlossen. Damit wurden die Regeln an die Schließungszeiten der Kitas und Schulen im Land angepasst. Ab 8. Februar sollen die Kindereinrichtungen und Schulen wieder öffnen. Bis dahin bleiben auch Handel, Friseure und Geschäfte, die keine Waren des täglichen Bedarfs verkaufen, geschlossen.

Ab Montag gelten zudem weitere Kontaktbeschränkungen. Dann dürfen sich in Sachsen nur noch Menschen eines Hausstandes mit einer weiteren Person treffen. Die Landesregierung habe nach viel Kritik an dieser Regel jedoch eine Ausnahme zugelassen, sagte Sozialministerin Petra Köpping: Wenn Familien oder Nachbarn sich gegenseitig bei der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren helfen, dann dürfen sich diese Kinder und maximal zwei Hausstände treffen. Köpping betonte, dass diese Ausnahme “ausschließlich für die Kinderbetreuung” gemeint sei.

Regeln ab dem 11.Januar 2021

  • Private Kontakte sind ab dem 11. Januar nur noch zwischen Personen eines Hausstandes mit einer anderen Person erlaubt. Ausnahmen gelten für Familien oder Nachbarn, die sich während des Lockdowns wechselseitg bei der Kinderbetreuung unterstützen. Dann dürfen sich diese Kinder unter 14 Jahren aus maximal zwei Hausständen treffen.
  • Die 15-Kilometer-Regel rund um den Wohnbereich oder den Arbeitsplatz für Freizeitaktivitäten und den Einkauf bleibt weiterhin bestehen. Es soll auch während der vorgezogenen Winterferienwoche vom 1. bis 7. Februar keine Ausnahmen geben, sagte Sozialministerin Petra Köpping.
  • Alle Geschäfte und Dienstleistungsanbeiter, die bislang schon geschlossen waren, bleiben das auch bis zum 7. Februar.
  • Die Staatsregierung bittet alle Unternehmen und Firmeninhaber dringend darum, dort, wo es möglich ist, Homeoffice-Lösungen für die Mitarbeiter zu ermöglichen.
  • Eltern und Familienangehörige können ihre Kinder in Einrichtungen des Kindeswohls (z. B. Wohnheime, Kinderheime) ohne Testung besuchen.
  • Ab dem 11. Januar sollen Betriebskantinen und Mensen schließen. Die Essensausgabe soll weiter möglich sein. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen die Speisen am Arbeitsplatz essen und nicht gemeinschaftlich in der Kantine, sagte Wirtschaftsminister Martin Dulig. Ausnahmen soll es für Produktionsbetriebe und Firmen geben, in denen das Personal nicht am Arbeitsplatz essen kann. Diese Unternehmen müssen ein schlüssiges Hyienekonzept vorlegten.
  • Eine Quote wurde nicht vorgegeben, aber die Auslastung des ÖPNV soll verringert werden. Ältere Menschen und Risikopatienten sollten Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmittel meiden, empfiehlt das Kabinett. Derzeit liege die Auslastung des öffentlichen Nahverkehrs bei rund 40 Prozent.

 

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