Ab Montag, den 14.12.2020 gelten in Sachsen im Kampf gegen die Corona-Pandemie strengere Beschränkungen. Dazu gehören Ausgangsbeschränkungen, eine nächtliche Ausgangssperre und eine Ausweitung der Maskenpflicht. Viele Geschäfte bleiben geschlossen, ebenso Schulen und Kindereinrichtungen. Für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen soll es eine Notbetreuung in Kitas und Horten geben. So hat es das sächsische Kabinett am Freitagabend beschlossen.
Ministerpräsident Michael Kretschmer sieht in dem am Montag beginnenden Lockdown in Sachsen die einzige Möglichkeit, die medizinische Versorgung im Land zu gewährleisten. Angesichts der Situation in den Kliniken brauche es nun „ganz klare, autoritäre Maßnahmen des Staates“, sagte der CDU-Politiker am Freitag in Aue nach einem Besuch der Helios Klinik. Dort etwa seien inzwischen alle Intensivbetten belegt.
Mit Blick auf den landesweiten Inzidenzwert von 313 (laut RKI), den Sachsens Sozialministerin Petra Köpping “einen absoluten negativen Spitzenwert” nannte, appellierte sie an die Bürger: “Bitte bleiben Sie zu Hause. Schränken Sie Ihre Kontakte ein. Versuchen Sie alles, damit Ihr Umfeld gesund bleibt.”
Das betrifft alle Sachsen ab dem 14. Dezember
Ausgang und Maskenpflicht
- Nächtliche Ausgangssperren in der Zeit von 22 bis 6 Uhr. Nur in Notfällen, zur Versorgung anderer Menschen und Tiere (Gassi gehen gehört dazu), aus beruflichen Gründen oder um hilfsbedürftige Menschen zu versorgen, darf man das Haus verlassen. Wer ohne triftigen Grund in den Nachtstunden angetroffen wird, kann mit Bußgeldern belegt werden, derzeit sind es 60 Euro. Der Bußgeldkatalog soll bis nächste Woche noch angepasst werden.
- Ausgangsbeschränkungen innerhalb eines Radius’ von 15 Kilometern, in dem Einkaufen, Sport treiben, Freizeitbeschäftigungen möglich sein sollen.
- Sachsen in Nachbarschaft zu anderen Bundesländern werden gebeten, ausdrücklich nicht in den benachbarten Bundesländern einkaufen zu gehen.
- Die Kontaktbeschränkung auf fünf Personen aus maximal zwei Haushalten (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht) bleibt weiterhin bestehen. Ausnahmen gibt es zu Weihnachten.
- Ausweitung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum: Mund-Nase-Bedeckung ist ab Montag überall da zu tragen, wo sich Menschen begegnen. Ist man ganz allein im Wald oder in der Natur, ist Masketragen nicht notwendig – sobald man anderen begegnet, gilt die Maskenpflicht.
- Landesweites Alkoholverbot in der Öffentlichkeit inklusive Ausschank und Verzehr.
Einkaufen
Im Handel wird es Schließungen geben
- Garten- und Baumärkte, nur Handwerker und Großhändler dürfen dort noch einkaufen.
- Blumengeschäfte – nur selbsterzeugende Gärtnereien dürfen ihre Waren verkaufen.
- Schließung aller Geschäfte, die keine Waren des täglichen Bedarfs verkaufen.
- Gaststätten und Restaurants bleiben weiterhin geschlossen – Abhol- und Lieferservice ist erlaubt.
- Kein Einkaufen im sogenannten kleinen Grenzverkehr zu Tschechien und Polen.
Diese Bereiche bleiben während des zweiten Lockdowns geöffnet
- Lebensmittelhandel und Warenverkauf des täglichen Bedarfs
- Weihnachtsbaumverkauf
- Getränkehandel
- Tierbedarf
- Großhandel und Großmärkte
- Post und Postdienstleistungen
- Drogerien und Apotheken
- Friseure
- Banken und Geldinstitute
- Tankstellen
- Kfz-Werkstätten und Fahrradservice
Weihnachten und Silvester
- Vom 23.12.2020 12 Uhr bis 27.12.2020 12 Uhr gilt: Die Kontaktbeschränkungen sind vorübergehend gelockert. Statt fünf Personen aus maximal zwei Haushalten dürfen sich in dem Zeitraum zehn Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht hinzugezählt. Haushaltsbeschränkungen gibt es nicht.
- Menschen, die über Weihnachten in Sachsen ihre Familie besuchen, Angehörige in Pflegeheimen oder Einrichtungen der Behindertenhilfe dürfen in einer Privatwohnung übernachten oder in Hotels und Herbergen. Diese Unternehmen dürfen in dem Zeitraum für Besucher aus sozialen Gründen öffnen.
- Besucher aus anderen Teilen Deutschlands dürfen nach Sachsen kommen, wenn die Personenbegrenzung auf insgesamt zehn Leute über 14 Jahren eingehalten wird.
- Am Heiligabend, 24.12., gilt keine nächtliche Ausgangssperre.
- Singen ist in Weihnachtsgottesdiensten und Christmetten erlaubt – unter Einhaltung der jeweiligen Hygienekonzepte.
- Die 15-Kilometer-Regelung gilt auch zu Weihnachten für Einkäufe und Sport im Freien, aber nicht für Besuche.
- Da nach dem 27.12. mittags wieder die Kontaktbeschränkung auf fünf Personen und max. zwei Haushalte gilt, gilt diese begrenzte Zahl auch für Silvester.
- Auch Silvester gibt es keine nächtliche Ausgangssperre, “damit die Sachsen um Mitternacht das alte Jahr verabschieden können”, sagte Petra Köpping.
- Böllern ist in Sachsen zu Silvester nicht untersagt.