Auf die massiv gestiegenen Corona-Infektionszahlen reagieren Bund und Länder nun mit massiven Maßnahmen. Das öffentliche Leben soll – ähnlich wie im Frühjahr – erheblich eingeschränkt werden. Ziel ist, die Kontakte im November in allen nicht wirklich notwendigen Bereichen drastisch zu reduzieren. Die Maßnahmen sollen am 2. November in Kraft treten – und vorerst bis Monatsende gelten. Die Beschlüsse von Bund und Ländern im Überblick:

Kontakte

Abstand halten und Kontakte verringern – das gehört zu den wichtigsten Maßnahmen. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen – maximal zehn Personen. Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Feiern auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen und privaten Einrichtungen werden als “inakzeptabel” bezeichnet.

Gastronomie

Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt ist weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.

Freizeit

Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Gottesdienste bleiben erlaubt – unter Beachtung der Hygieneregeln.

Sport

Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa joggen gehen, ist weiter erlaubt – allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.

Urlaub

Die Bürger sollen auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche verzichten – auch im Inland. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

Dienstleistungen

Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet. Industriebetriebe und Handwerk sollen ebenfalls geöffnet bleiben.

Einzelhandel

Der Einzelhandel, wie etwa Supermärkte, bleibt geöffnet – es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält.

Schulen und Kindergärten

Schulen und Kindergärten bleiben offen. Genauso Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Homeoffice

Die Unternehmen sind eindringlich aufgefordert, Heimarbeit zu ermöglichen – wo immer dies umsetzbar ist.

Firmen

Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei größeren wird nach EU-Beihilferecht entschieden. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden haben.

Risikogruppen

Die Einschränkungen sollen “nicht zu einer vollständigen Isolation” der Patienten und Bewohner in Krankenhäusern und Pflegeheimen führen. Der Bund übernimmt daher die Kosten für Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner und Patienten, deren Besucher und des Personals.

 

Infektionsfälle in Sachsen

Stand: 29. Oktober 2020, 12:30 Uhr

  • 16.062 Infektionsfälle durch Labortests bestätigt (+1.166 zum Vortag)
  • 300 Todesfälle (+9 zum Vortag)
  • Geschätzt 9.480 Genesene
  • Stationäre COVID19 Fallzahlen: 727, davon ITS-Patienten: 147

Aktuelle Lage im Freistaat Sachsen

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