Sachsens Landesregierung hat die größte Lockerungswelle seit Beginn der Corona-bedingten Auflagen beschlossen. Ganz vorn ein Fahrplan für die Gastronomie: Ab dem 15. Mai dürfen Restaurants, Kneipen, Cafés innen und außen wieder öffnen! Auch Hotels können den Betrieb wieder aufnehmen.

Heute haben sich die Ministerpräsidenten wieder mit der Kanzlerin im Videochat auf neue Corona-Erleichterungen geeinigt. Künftig entscheiden verstärkt die Bundesländer über einzelne Lockerungsmaßnahmen aufgrund ihrer Infektionsentwicklung. Sachsen wird nun große Schritte in Richtung Öffnung machen – aber die gehen nur, wenn wir alle auf die Hygieneregeln achten.

CDU-Fraktionschef Christian Hartmann betont: “Wir haben es gemeinsam bis hierher geschafft und die Infektionszahlen fürs Erste in den Griff bekommen. Alle jetzt in Aussicht stehenden Lockerungen werden wir in Sachsen aber auf Dauer nur halten können, wenn wirklich alle die Hygienemaßnahmen und Kontaktbeschränkungen einhalten. Wir bauen auf die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen. Corona ist nicht aus der Welt!

Grundsätzlich dürfen ab dem 15. Mai wieder alle Gaststätten öffnen. Bedingung ist, dass das Personal Mundschutz trägt, Abstände eingehalten werden und zum Beispiel Speisekarten abwischbar sind. Auch Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen dürfen wieder Gäste empfangen – uneingeschränkt, so Tourismusministerin Barbara Klepsch (54, CDU). Das gelte für Gäste aus Sachsen und von außerhalb. Auch Campingplätze dürfen wieder öffnen.

Kritik übte Ministerpräsident Michael Kretschmer an Demonstranten, die Abstandsregeln ignorierten. “Diejenigen, die eine andere Meinung haben, sollen die Möglichkeit haben, das zu sagen”, sagte er. Er sei aber “wenig cool und nicht besonders männlich, sich mit Handschlag und Umarmung zu einer Kundgebung zu begrüßen”. “Ich halte das für verantwortungslos”, betonte Kretschmer. In mehreren sächsischen Städten hatten in den zurückliegenden Tagen Kundgebungen gegen Corona-Maßnahmen stattgefunden, so unter anderem am Mittwochabend auch in Pirna.

Was ändert sich jetzt?

Kontaktbeschränkungen:

Die coronabedingten Kontaktbeschränkungen in Sachsen werden grundsätzlich verlängert. Allerdings dürfen sich ab 18. Mai wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen – also etwa zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften. Sie sollen weiterhin einen Abstand von 1,50 Metern zueinander einhalten, Bedienungen müssen Mundschutz tragen.

Versammlungsrecht:

Kundgebungen sollen nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt sein. Es gelten aber weiter Hygienevorschriften wie ein Mindestabstand und Maskenpflicht.

Gastronomie/Tourismus:

Biergärten, Kneipen, Gaststätten, Ferienwohnungen und Hotels können in Sachsen bereits am 15. Mai bei strengen Beschränkungen wieder aufmachen. Hotels sollen – anders als in anderen Bundesländern – nach derzeitigem Stand nicht auf eine Auslastung von 60 Prozent beschränkt werden. Auch Campingplätze dürfen öffnen, allerdings ohne Gemeinschaftsduschen. Dann können auch wieder Touristen nach Sachsen kommen. Die konkreten Regeln für die Öffnung der Betriebe sollen am nächsten Dienstag im Kabinett beschlossen werden.

Kultur/Freizeit:

Ab 18. Mai sollen Theater, Opern, Kinos und Konzertveranstalter wieder öffnen können. In den kommenden Tagen sollen dazu Details mit Theatern und anderen Einrichtungen besprochen werden. Es gehe in erster Linie um Hygienevorgaben. Laut Kulturministerin Barbara Klepsch soll auf kleinere Formate und Ensembles sowie Freiluftveranstaltungen gesetzt werden. Auch Fitness-Studios, Tanz- und Musikschulen, Fahrschulen und Freibäder können ab 18. Mai wieder aufmachen.

Schulen, Kitas:

Auch hier soll es ab 18. Mai weitere Lockerungen “in größerem Umfang” geben, Einzelheiten dazu will Kultusminister Christian Piwarz am Freitag bekannt geben. Auch für Förderschulen soll es einen Öffnungsfahrplan geben.

Geschäfte:

Alle Geschäfte in Sachsen sollen ab 18. Mai unter Auflagen wieder öffnen dürfen – ohne Quadratmeterbegrenzung der Verkaufsfläche. Die bisherige Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern entfällt komplett. Neben Einhaltung der Hygieneregeln gilt der Grundsatz: Ein Kunde auf 20 Quadratmeter. Damit dürfen etwa Elektronikmärkte und Warenhäuser wieder ohne Einschränkung öffnen. Der Mundschutz bleibt weiterhin Pflicht.

Notfallmechanimus:

Sachsen stellt sicher, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt wird. Dazu wird ein sogenanntes Ampelsystem eingeführt.

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