⚠️ Sachsen will ab dem 4. Mai weitere Lockerungen der Corona-Regeln ermöglichen!
Demnach sollen zusätzlich öffnen dürfen:
✅ Weitere Dienstleister, die direkt am Kunden arbeiten, wenn sie entsprechende Hygienemaßnahmen einhalten. Neben Frisören betrifft dies auch Tattoostudios, Fuß- und Nagelpflege sowie Kosmetikstudios.
✅ Sachsens Gedenkstätten, Bibliotheken und Museen sollen mit Hygieneauflagen auch wieder öffnen dürfen. Aber Mund- und Nasenbedeckung ist in den Innenräumen erforderlich!
✅ Die sächsischen Zoos und Botanischen Gärten sollen ihre Außenbereiche (aber ohne die Spielplätze und Gastronomie) wieder für Besucher öffnen können.
✅ Auch sollen Möbelmärkte, unabhängig ihrer Verkaufsfläche, wieder öffnen dürfen.
Grundsätzlich sollen dann auch alle Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800-Quadratmetern öffnen können. Das heißt, größere Verkaufsflächen dürfen auch verkleinert werden.
Am Donnerstag sprechen die Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin über weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Unser Fraktionschef Christian Hartmann sagt dazu: “Wir fordern als CDU-Fraktion eine Lösung in Berlin, die sich nicht an einer starren Verkaufsfläche orientiert. Uns geht es um den Infektionsschutz und die Hygienemaßnahmen. Eine Option wäre die Kundenanzahl zu begrenzen – zum Beispiel mit einem Kunden pro 20 Quadratmeter. Das wäre auch gegenüber dem Handel eine transparente Regelung.“