Altagsmasken helfen, um andere vor Ansteckung zu bewahren!

Ab Montag (0 Uhr) lockert Sachsen den Lockdown, allerdings mit einigen Sonderregelungen. So ist der Freistaat das erste Bundesland, das eine Maskenpflicht in bestimmten Bereichen einführt. In Bus und Bahn sowie in Geschäften müssen Mund und Nase ab dem 20. April bedeckt sein. Ministerpräsident Michael Kretschmer: „Das muss keine Maske sein, auch ein Schal oder Tuch sind möglich.“

Die Maskenpflicht besteht Grundsätzlich auch für das Verkaufspersonal, allerdings muss hier auch die Zumutbarkeit berücksichtigt werden. Wenn es entsprechende Maßnahmen zur Abstandshaltung und Abtrennungsscheiben oder Ähnliches gibt, kann auf das tragen der Maske zeitweise verzichtet werden.

Auch bei Kindern ist für geeignete Mund-Nasenbedeckung zu sorgen, soweit dies möglich ist. Wann ein Kind dazu in der Lage ist, entscheiden die Eltern. Eine Altersgrenze ist nicht vorgegeben. Verstöße sind nicht bußgeldbewehrt.

Eine Maskenpflicht im Öffentlichen Raum gibt es nicht, wird aber empfohlen.

 

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