Ausgangsbeschränkung aufgehoben!

Bei der heutigen Konferenz der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angelika Merkel wurden erste Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen beschlossen. Anschließend hat Ministerpräsident Michael Kretschmer im Kabinett folgende Neuerungen für Sachsen festgelegt, welche ab dem 20. April 2020 gelten:

⚠️ Es gibt keine Ausgangsbeschränkung mehr – dafür aber eine Kontaktbeschränkung bis mindestens 3. Mai 2020

✅ Bau- und Gartenmärkte dürfen in Sachsen ab 20. April wieder öffnen, müssen aber Hygieneregeln beachten

✅ Nach den Ferien dürfen am 20. April zuerst die Lehrer wieder in die Schule, ab 22. April die Abschlussklassen

✅ Geschäfte bis 800 qm Verkaufsfläche dürfen wieder öffnen, Einkaufsmalls bleiben aber zu

✅ Friseurgeschäfte sollen unter Hygieneauflagen ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen

❌ Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August untersagt.

“Es sind erste Schritte zurück in die gesellschaftliche Normalität. Aber sie müssen umsichtig gegangen werden. Es liegt an uns allen, auf die Abstandsregeln zu achten und eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern”, so Fraktionschef Christian Hartmann.
WICHTIG: Am Freitag tagt das Kabinett wieder und wird dann alles in eine neue Verordnung gießen, die ab kommenden Montag gilt!

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